Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 24.02.2014 die Neufassung der Hundesteuersatzung beschlossen.
In der zurzeit gültigen Fassung des § 3 Abs. 1 d) der Hundesteuersatzung der Gemeinde Börßum zahlen Züchter, die einem Verein angehören, der dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) angeschlossen ist, auf Antrag jährlich unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Hunde € 250,00. Um eine Benachteiligung der Züchter, die einer anderen anerkannten Zuchtvereinigung angehören, auszuschließen, wurde nunmehr der Passus des § 3 Abs. 1 d) dementsprechend angepasst. Die Höhe der jährlich zu entrichtenden Steuer bleibt unberührt. Um Missverständnisse zu vermeiden, wurde ergänzend mit aufgenommen, dass dieses sog. „Zwingersteuer“ nicht auf gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 anzuwenden ist.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der
Gemeinde Börßum vom wird
erlassen.
Finanzielle
Auswirkungen: keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: