Betreff
Ernennung des Gemeindebrandmeisters
Vorlage
SG-IX/008/2011
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Herr Gemeindebrandmeister Hubertus Mahnkopf hat mit Schreiben vom 12.10.2011 darum gebeten, ihn zum nächstmöglichen Zeitpunkt  aus dem Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zu entlassen.

 

Auf der Gemeindekommandositzung am 28. Oktober 2011 wurde Herr Tobias Thurau einstimmig von den Ortsbrandmeistern und ihrer Vertreter zum neuen Gemeindebrandmeister gewählt.

 

Gemäß § 13 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschließt der Samtgemeinderat auf Vorschlag der Ortsbrandmeister und ihrer Vertreter und nach Anhörung des Kreisbrandmeisters über die Ernennung des Gemeindebrandmeisters.

 

Die Ernennung zum Gemeindebrandmeister ist auf die Dauer von sechs Jahren vorzunehmen.

 

Der Gemeindebrandmeister muss persönlich und fachlich geeignet sein, insbesondere praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst besitzen und an den vorgeschriebenen Lehrgängen an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz mit Erfolg teilgenommen haben. Diese Voraussetzungen liegen bei Herrn Tobias Thurau vor.

 

Der Kreisbrandmeister wurde um Stellungnahme gebeten. Diese liegt zurzeit noch nicht vor.


 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Brandmeister Tobias Thurau wird zum Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald auf die Dauer von sechs Jahren in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit Wirkung vom 01.02.2012 berufen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                    Ergebnishaushalt                        Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                        xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:     ja

Gesamtausgaben:                   

Jährliche Folgekosten:            

Jährliche Abschreibungen: