Sachverhalt:
Herr Gemeindebrandmeister
Hubertus Mahnkopf hat mit Schreiben vom 12.10.2011 darum gebeten, ihn zum
nächstmöglichen Zeitpunkt aus dem
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zu entlassen.
Auf der
Gemeindekommandositzung am 28. Oktober 2011 wurde Herr Tobias Thurau einstimmig
von den Ortsbrandmeistern und ihrer Vertreter zum neuen Gemeindebrandmeister
gewählt.
Gemäß § 13 des
Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschließt der Samtgemeinderat auf
Vorschlag der Ortsbrandmeister und ihrer Vertreter und nach Anhörung des
Kreisbrandmeisters über die Ernennung des Gemeindebrandmeisters.
Die Ernennung zum
Gemeindebrandmeister ist auf die Dauer von sechs Jahren vorzunehmen.
Der Gemeindebrandmeister
muss persönlich und fachlich geeignet sein, insbesondere praktische Erfahrungen
im Feuerwehrdienst besitzen und an den vorgeschriebenen Lehrgängen an der
Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz mit Erfolg
teilgenommen haben. Diese Voraussetzungen liegen bei Herrn Tobias Thurau vor.
Der Kreisbrandmeister wurde
um Stellungnahme gebeten. Diese liegt zurzeit noch nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde
Oderwald wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Brandmeister Tobias Thurau wird zum
Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald auf
die Dauer von sechs Jahren in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit
Wirkung vom 01.02.2012 berufen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: