Betreff
4. Änderung der Gebührenordnung des Zweckverbandes KIndergarten Oderwald.
Vorlage
ZKO/0013/2015
Art
Verwaltungsvorlage Zweckverband

 

 

Sachverhalt:

Für das Rechnungsjahr 2014 werden die Betriebskosten der Kindertagesstätten voraussichtlich mit einem sechsstelligen Defizit abschließen. Um für die künftigen Jahre noch höhere Defizite nach Möglichkeit zu vermeiden, halte ich eine Anpassung der Kindergartengebühren zum 01.08.2015 um 0,9 v.H. (jeweils gerundet auf volle Euro) in Anlehnung an die Inflationsrate 2014 für unumgänglich.

 

Darüber hinaus hat die Praxis in den vergangenen zwei Jahren gezeigt, dass die derzeitigen Regelungen zum Mittagessenbeitrag als äußert verwaltungsaufwändig und zeitintensiv für alle Beteiligten (Kindergartenleitung, Sachbearbeitung Kindertagesstätten, Steueramt und Kasse sowie Küchenpersonal) sind. Auch eine höhere Zufriedenheit der Eltern ist nicht zu verzeichnen. Weitere Erläuterungen hierzu sind dem als Anlage beigefügten Vermerk vom 12.02.2015 zu entnehmen. Es wird daher die im Entwurf der 4. Änderung der Gebührenordnung vorgesehene Regelung vorgeschlagen.

 

Ich bitte, die 4. Änderung der Gebührenordnung entsprechend des beigefügten Entwurfs (einschl. der Anlagen 1 bis 8) zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald beschließt  die als Anlage beigefügte 4. Änderung der Gebührenordnung für den Kindergarten des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: