Sachverhalt:
Für das Rechnungsjahr 2014 werden die
Betriebskosten der Kindertagesstätten voraussichtlich mit einem sechsstelligen
Defizit abschließen. Um für die künftigen Jahre noch höhere Defizite nach
Möglichkeit zu vermeiden, halte ich eine Anpassung der Kindergartengebühren zum
01.08.2015 um 0,9 v.H. (jeweils gerundet auf volle Euro) in Anlehnung an die
Inflationsrate 2014 für unumgänglich.
Darüber hinaus hat die Praxis in den
vergangenen zwei Jahren gezeigt, dass die derzeitigen Regelungen zum
Mittagessenbeitrag als äußert verwaltungsaufwändig und zeitintensiv für alle
Beteiligten (Kindergartenleitung, Sachbearbeitung Kindertagesstätten, Steueramt
und Kasse sowie Küchenpersonal) sind. Auch eine höhere Zufriedenheit der Eltern
ist nicht zu verzeichnen. Weitere Erläuterungen hierzu sind dem als Anlage
beigefügten Vermerk vom 12.02.2015 zu entnehmen. Es wird daher die im Entwurf
der 4. Änderung der Gebührenordnung vorgesehene Regelung vorgeschlagen.
Ich bitte, die 4. Änderung der
Gebührenordnung entsprechend des beigefügten Entwurfs (einschl. der Anlagen 1
bis 8) zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Kindergarten Oderwald beschließt die als
Anlage beigefügte 4. Änderung der Gebührenordnung für den Kindergarten des Zweckverbandes
Kindergarten Oderwald.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: