Abschluss eines Ingenieurvertrages für Tragwerksplanung.
Sachverhalt:
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 12.11.2014 dem
vom Arbeitskreis „Bahnhof Börßum“ erarbeiteten Projektplan zugestimmt und
ausgeführt, dass das Nutzungskonzept die Unterbringung der
Samtgemeindeverwaltung im ehemaligen Bahnhofsgebäude vorsieht. Die Umsetzung
des Projektplanes sieht in einem 3. Bauabschnitt den Innenausbau des Bahnhofsgebäudes
Börßum vor.
Für die Tragwerksplanung sind Planungsleistungen erforderlich, welche
nicht durch das für die Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Bahnhofsgebäudes
Börßum beauftragte Ing.-Büro Urbisch Architekten, Osterwieck, erbracht werden
können. Daher ist es erforderlich, einen Fachplaner für Tragwerksplanung zu
beauftragen.
Im bisherigen Verlauf der Baumaßnahme wurde bei Problemen im Hinblick auf
die Statik des Bahnhofsgebäudes das Ing.-Büro Voß, Braunschweig, eingeschaltet.
Die Zusammenarbeit mit diesem Ing.-Büro verlief in der Vergangenheit
problemlos. Da das Ing.-Büro Voß mit der o. a. Baumaßnahme vertraut ist und
dadurch die Grundlagenplanung entfällt wurde auf das Einholen von weiteren
Angeboten verzichtet.
Das Honorar für die o. a. Planungsleistungen ergibt sich ausgehend von
den Ausgaben für die Baukonstruktionskosten für die Baumaßnahme bei der
Einordnung in die Honorarzone II Mindestsatz HOAI.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Für die Tragwerksplanung des ehem.
Bahnhofgebäudes in Börßum wird ein Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Voß,
Altewiekring 75, 38102 Braunschweig, abgeschlossen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx 11120-711120-787100
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: