Betreff
Sanierung des Bahnhofgebäudes Börßum; 3. BA:
Abschluss eines Ingenieurvertrages für Tragwerksplanung.
Vorlage
SG-IX/297/2015
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 12.11.2014 dem vom Arbeitskreis „Bahnhof Börßum“ erarbeiteten Projektplan zugestimmt und ausgeführt, dass das Nutzungskonzept die Unterbringung der Samtgemeindeverwaltung im ehemaligen Bahnhofsgebäude vorsieht. Die Umsetzung des Projektplanes sieht in einem 3. Bauabschnitt den Innenausbau des Bahnhofsgebäudes Börßum vor.

Für die Tragwerksplanung sind Planungsleistungen erforderlich, welche nicht durch das für die Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Bahnhofsgebäudes Börßum beauftragte Ing.-Büro Urbisch Architekten, Osterwieck, erbracht werden können. Daher ist es erforderlich, einen Fachplaner für Tragwerksplanung zu beauftragen.

Im bisherigen Verlauf der Baumaßnahme wurde bei Problemen im Hinblick auf die Statik des Bahnhofsgebäudes das Ing.-Büro Voß, Braunschweig, eingeschaltet. Die Zusammenarbeit mit diesem Ing.-Büro verlief in der Vergangenheit problemlos. Da das Ing.-Büro Voß mit der o. a. Baumaßnahme vertraut ist und dadurch die Grundlagenplanung entfällt wurde auf das Einholen von weiteren Angeboten verzichtet.

Das Honorar für die o. a. Planungsleistungen ergibt sich ausgehend von den Ausgaben für die Baukonstruktionskosten für die Baumaßnahme bei der Einordnung in die Honorarzone II Mindestsatz HOAI.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Für die Tragwerksplanung des ehem. Bahnhofgebäudes in Börßum wird ein Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Voß, Altewiekring 75, 38102 Braunschweig, abgeschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                11120-711120-787100

Mittel stehen zur Verfügung:          ja

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: