Sachverhalt:
Im Rahmen einer Besprechungsrunde der Bürgermeister
der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald gab es den Vorschlag gemeinsam
einen leistungsstarken Schredder anzuschaffen und zu unterhalten.
Mit einem eigenständigen Gerät haben alle
Mitgliedsgemeinden eine unabhängige Einsatzmöglichkeit. Die jährlichen
Betriebs- und sonstigen Kosten sollen nach tatsächlicher Inanspruchnahme
(Betriebsstundenzähler) ggf. unter Bezug einer jährlichen Grundkostenpauschale
je Gemeinde gezahlt werden. Es ist vorgesehen, dass das Fahrzeug durch eine
Gemeinde angeschafft wird, die dann die Pflege und Wartung sowie die
Einsatzanforderungen des Gerätes koordiniert. Die anderen Gemeinden zahlen
einen Investitionskostenzuschuss an die Erwerbergemeinde.
Neben zahlreichen gemeindlichen Einsätzen,
die sicherlich aufgrund der Bepflanzungen in unseren Orten in den kommenden
Jahren weiter zunehmen werden, kann auch jede Gemeinde z. B. künftig einen
„Schreddertag“ für die Bevölkerung anbieten, womit der bisherige „Brenntag“
dann ökologisch sinnvoll ersetzt wäre
Ein Zitat des NABU:
„Das Verbrennen von Biomasse, in die Kohlenstoffdioxid eingelagert ist
und das durch die Verbrennung freigesetzt wird, konterkariert die
Klimaschutzziele. Und tatsächlich ist es so, dass die Brenntage genutzt werden,
um allerhand andere Materialien zu entsorgen, wodurch zusätzlich Schadstoffe in
die Atmosphäre gelangen“. Schnittgut sollte ökologisch sinnvoll verwendet
werden, was u. a. durch „Mulch“ geschehen könnte.
Sofern alle Gemeinden diesem gemeinsamen
Projekt zustimmen und die Anschaffung erfolgt, wäre eine Stationierung des
Gerätes in der Gemeinde Flöthe möglich.
Die Kosten und die Modellempfehlung ist der beigefügten Anlage zu
entnehmen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Dorstadt wird gebeten, über die Anschaffung und die ggf. künftige
Einsatzkoordination eines gemeinsamen Schredders zu entscheiden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produkt: 54110 54110
Ergebnishaushalt Ja Finanzhaushalt: Ja
Mittel stehen zur Verfügung: Ja Ja
Gesamtausgaben: 5.000,00 €
Jährliche Folgekosten: 2.000,00 €