Sachverhalt:
Der ESV Achim / Börßum e. V. hat mit Schreiben vom 26.07.2022 einen Antrag auf eine Zuwendung für die Neubeschaffung bzw. Reparatur von Sitzbänken auf den Sportanlagen in Börßum und Achim gestellt.
Gem. den Förderrichtlinien der Gemeinde Börßum kann die Gemeinde Börßum für Investitionen und Gerätebeschaffungen einen Zuschuss gewähren, sofern der Anschaffungspreis über 500,00 € liegt. Der Zuschuss beträgt 25 % der Investitionssumme, max. 5.000,00 €.
In diesem Fall beträgt die Fördersumme 500,00 €.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
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Dem Antrag des ESV Achim / Börßum e.V. auf eine
Zuwendung für die Neubeschaffung bzw. Reparatur von Sitzbänken auf den
Sportanlagen in Börßum und Achim wird zugestimmt.
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Dem vorzeitigen Maßnahmebeginn wird zugestimmt.
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Die Mittel werden im Haushalt 2023 der Gemeinde Börßum
bereitgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: