Sachverhalt:
Die Gemeinde Börßum
hat mit dem Abschluss der aktuellen Vereinbarung mit dem Landkreis Wolfenbüttel
über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis
Wolfenbüttel (siehe
DS.-Nr. B-XIX/016/2022) die Umsetzung dieser Aufgabe übernommen.
In dieser
Vereinbarung ist bereits geregelt, dass für die Gemeinde auch die Samtgemeinde
diese Aufgabe
wahrnehmen kann. Das Einvernehmen des Landkreises gemäß § 98
NKomVG gilt bereits
mit dieser Vereinbarung als erteilt.
Eine
Aufgabenübertragung auf die Samtgemeinde Oderwald wird nach Abstimmung der
Verfahrensbelange
in einer sog. „Bürgermeisterrunde“ und der dabei erfolgten
einvernehmlichen
Beschlussempfehlung aller Bürgermeister/Gemeindedirektoren nunmehr
den Räten aller
Mitgliedgemeinden gleichlautend empfohlen.
Die
Schwerpunktbegründungen für diese Aufgabenübertragung sind:
- Tatsächlicher
Verwaltungsumfang dieses gesamten Aufgabengebietes.
-
Gesamtkostenaufwand dieser Aufgabe rd. 2,8 Mio € (50% der aktuellen
Gesamtkosten der
bestehenden Samtgemeindeaufgaben).
- Davon
Personalkostenvolumen rd. 2,45 Mio. € (steigend).
- Deutlich
steigende Personal- und Verfahrenssachbearbeitung (rd. 1,5 Vollzeitstellen).
- Flexibilität der
erwarteten und gewünschten Betreuungssysteme.
- Künftige Investitionsbedarfe
(Krippenausbau und Grundsanierung bestehender Gebäude).
- Künftig steigende
Betreuungsschlüssel/Gruppe.
- Steigende
Erwartungen und Anforderungen an Personalaus- und -weiterbildung.
Mit der
Aufgabenübertragung wird die Finanzierung über die jährlich neu zu
kalkulierende
entsprechende
Anhebung der Samtgemeindeumlage erfolgen (Defizitvolumen im Produkt
KITA). Der
Finanzierungsschlüssel ist dabei dann nicht mehr der Belegungsanteil die
jeweiligen Kinder
der einzelnen Gemeinden, sondern die Steuerkraft und Einwohnerzahl.
Künftige
Investitionen erfolgen über die Samtgemeinde Oderwald. Die Nettoabschreibungen
werden in der
jährlich geänderten Festsetzung der Samtgemeindeumlage berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die
Gemeinde Börßum überträgt, die vom Landkreis Wolfenbüttel für den
örtlichen Bereich der Gemeinde übernommene
Aufgabe der Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe,
Kindergarten, Hort) nach
dem SGB VIII und den einschlägigen
landesrechtlichen Vorschriften
gem. § 98 NKomVG auf die Samtgemeinde
Oderwald.
- Die
Übertragung erfolgt vorbehaltlich einer gleichlautenden
Beschlussfassung der übrigen
Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
61110.437210 61110.734210
Mittel stehen zur Verfügung: werden jährlich geplant
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: