Sachverhalt:
Die Gemeinde Flöthe hat mit dem Abschluss der aktuellen Vereinbarung mit dem Landkreis Wolfenbüttel über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel (siehe DS.-Nr. F-XIX/013/2022) die Umsetzung dieser Aufgabe übernommen.
In dieser Vereinbarung ist bereits geregelt, dass für die Gemeinde auch die Samtgemeinde diese Aufgabe wahrnehmen kann. Das Einvernehmen des Landkreises gemäß § 98 NKomVG gilt bereits mit dieser Vereinbarung als erteilt.
Eine Aufgabenübertragung auf die Samtgemeinde Oderwald wird nach Abstimmung der Verfahrensbelange in einer sog. „Bürgermeisterrunde“ und der dabei erfolgten einvernehmlichen Beschlussempfehlung aller Bürgermeister/Gemeindedirektoren nunmehr den Räten aller Mitgliedgemeinden gleichlautend empfohlen.
Die Schwerpunktbegründungen für diese Aufgabenübertragung sind:
- Tatsächlicher Verwaltungsumfang dieses gesamten Aufgabengebietes.
- Gesamtkostenaufwand dieser Aufgabe rd. 2,8 Mio € (50% der aktuellen Gesamtkosten der bestehenden Samtgemeindeaufgaben).
- Davon Personalkostenvolumen rd. 2,45 Mio. € (steigend).
- Deutlich steigende Personal- und Verfahrenssachbearbeitung (rd. 1,5 Vollzeitstellen).
- Flexibilität der erwarteten und gewünschten Betreuungssysteme.
- Künftige Investitionsbedarfe (Krippenausbau und Grundsanierung bestehender Gebäude).
- Künftig steigende Betreuungsschlüssel/Gruppe.
- Steigende Erwartungen und Anforderungen an Personalaus- und -weiterbildung.
Mit der Aufgabenübertragung wird die Finanzierung über die jährlich neu zu kalkulierende entsprechende Anhebung der Samtgemeindeumlage erfolgen (Defizitvolumen im Produkt KITA). Der Finanzierungsschlüssel ist dabei dann nicht mehr der Belegungsanteil die jeweiligen Kinder der einzelnen Gemeinden, sondern die Steuerkraft und Einwohnerzahl.
Künftige Investitionen erfolgen über die Samtgemeinde Oderwald. Die Nettoabschreibungen werden in der jährlich geänderten Festsetzung der Samtgemeindeumlage berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die
Gemeinde Flöthe überträgt, die vom Landkreis Wolfenbüttel für den örtlichen
Bereich der Gemeinde übernommene Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
(Krippe, Kindergarten, Hort) nach dem SGB VIII und den einschlägigen
landesrechtlichen Vorschriften gem. § 98 NKomVG auf die Samtgemeinde Oderwald.
·
Die
Übertragung erfolgt vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung der
übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
61110.437210 61110.734210
Mittel stehen zur Verfügung: werden jährlich geplant
Mehrkosten: rd. 40.000 € (Abhängig von der Steuerkraft)
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: