Betreff
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"; Neubau Sportheim Börßum.
Vorlage
B-XIX/041/2022
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat Ende Juli 2022 eine neue Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in edn Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ eröffnet.

 

Dabei handelt es sich um Förderungen überjähriger investiver Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Zudem sollen die Projekte von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sein.

 

Hauptschwerpunkt den es dabei zu berücksichtigen gilt: Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzes im Sektor Gebäude beitragen.

 

Gegenstand der Förderung sind kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Die öffentliche Zugänglichkeit muss gegeben sein.

 

Die Förderung umfasst grundsätzlich konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten.

 

Zuwendungsempfänger und somit antragsberechtigt sind nur Kommunen in deren Gebiet sich das fördernde Projekt befindet.

 

Weiter müssen die Projekte von den Kommunen mitfinanziert werden. Dabei liegt die maximale Zuschusshöhe bei 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei Kommunen in Haushaltsnotlage bei 75 %. Die Haushaltsnotlage ist von der zuständigen Finanzaufsicht zu bestätigen.

 

Das Antragsverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizzen in der 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren) beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die 2. Phase umfasst die eigentliche Antragstellung.

 

Folgender Zeitplan ist bei einer Antragstellung einzuhalten:

 

  • Bis zum 23.09.2022 ist dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort formlos anzuzeigen, dass und für welches Projekt eine Interessenbekundung vorgesehen ist.
  • Bis zum 30.09.2022 ist die Projektskizze mit dem Beschluss des Gemeinderates online einzureichen.
  • Ausgedruckt und unterschrieben sind die Unterlagen bis zum 04.10.2022 zuzustellen.
  • Ein Ratsbeschluss und ggfs. nachgeforderte Unterlagen können bis zum 21.10.2022 nachgereicht werden.

 

Allen voran steht, dass bei der Antragstellung eine ausführliche Begründung vorliegen muss, warum ein Ersatzbau angestrebt wird und welche Ziele damit verfolgt werden.

 

Der Zuwendungsantrag muss von der für die Belange von Menschen mit Behinderungen beauftragten Person mitgetragen werden.

 

Voraussichtlich kann mit einem Zuwendungsbescheid ab Januar 2023 gerechnet werden. Das Projekt ist dann bis zum 31.12.2023 umzusetzen.

 

Das Architekturbüro Urbisch hat eine mögliche Projektskizze für die Einreichung zur ersten Antragsphase erstellt.

 

Bei der Skizze wurden die sportlichen Sparten, sowie die soziale Integration (ein Clubraum zur Nutzung auch für andere Vereine und für die Dorfgemeinschaft sowie ein Gastronomiebereich) berücksichtigt.

 

Zudem erhält das Gebäude auch zusätzliche Räume für ein Büro oder auch einen Personalraum um ggfs. Sachen verschließen und lagern zu können.

 

Ein Ersatzbau wird angestrebt, da im jetzigen Sportheim keine Barrierefreiheit gegeben, das Gebäude energetisch stark veraltet ist und zudem in einem Überschwemmungsgebiet liegt.

 

Die geschätzte Gesamtkostensumme liegt bei rd. 1,5 Millionen Euro. Es kommen noch Kosten hinsichtlich von erneuerbaren Energien, welche derzeit von einem Energieeffizient-Experten ermittelt werden, von rd. 80.000,00 € - 100.000,00 € hinzu.

 

Bei den Kostengruppen der Kostenschätzung wurden die zu verwendenden Materialien und deren zurzeit vorliegende Kosten zu Grunde gelegt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird um Entscheidung gebeten, ob ein entsprechender Antrag über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für den Ersatzbau eines Sportheimes auf der Sportanlage im Ortsteil Börßum gestellt werden soll.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:     

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: