Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2022.
Vorlage
B-XIX/042/2022
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 wird die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen.

 

Im Ergebnishaushalt wurden neben allgemeinen Anpassungen teilweise auch erhebliche Änderungen vorgenommen. Hiervon betroffen sind nahezu alle Produkte des Haushaltsplans der Gemeinde Börßum. Die größten Änderungen werden in den Produkten Steuern, Gemeindestraßen und Bauhof veranschlagt.

 

Dieser 1. Nachtragshaushalt führt zu einem sinkenden Haushaltsverlust im ordentlichen Rechnungsjahr 2022 in Höhe von € 206.100,00 und somit zu einem Gesamtverlust 2022 in Höhe von € 94.500,00. Außerordentliche Änderungen erfolgen durch diesen Nachtrag nicht. 

 

-       Ordentliches Ergebnis:                                 Verlust i.H.v.    94.500 €  (vorher  300.600 €)

-       Außerordentliches Ergebnis:                                                     0 €           (vorher                    0 €)

-       Gesamtergebnis:                                            Verlust i.H.v.    94.500 €  (vorher  300.600 €)

 

Im Finanzhaushalt wurden die Kosten für den Erwerb der Grundstücksfläche „Einmündung Gutsweg“ in der Ortschaft Bornum i. H. v.  7.500€ zzgl. der Kosten für die Zufahrtsverbreiterung i. H. v. 30.000€ veranschlagt

 

Der Kreditbedarf wurde aktualisiert.    

 

Weitere Erläuterungen sind aus den vorliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungssauschuss / Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der vorgelegten 1. Nachtragshaushaltssatzung mit –plan 202 für die Gemeinde Börßum wird zugestimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                             

Jährliche Folgekosten:                                                                    

Jährliche Abschreibungen: