Sachverhalt:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 wird
die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen.
Im Ergebnishaushalt wurden neben allgemeinen
Anpassungen teilweise auch erhebliche Änderungen vorgenommen. Hiervon betroffen
sind nahezu alle Produkte des Haushaltsplans der Gemeinde Börßum. Die größten
Änderungen werden in den Produkten Steuern, Gemeindestraßen und Bauhof
veranschlagt.
Dieser 1. Nachtragshaushalt führt zu einem sinkenden Haushaltsverlust im
ordentlichen Rechnungsjahr 2022 in Höhe von €
206.100,00 und somit zu einem Gesamtverlust 2022 in Höhe von € 94.500,00.
Außerordentliche Änderungen erfolgen durch diesen Nachtrag nicht.
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Ordentliches Ergebnis: Verlust
i.H.v. 94.500 € (vorher
300.600 €)
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Außerordentliches Ergebnis: 0 € (vorher 0 €)
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Gesamtergebnis: Verlust
i.H.v. 94.500 € (vorher
300.600 €)
Im Finanzhaushalt wurden die Kosten für den Erwerb der Grundstücksfläche „Einmündung Gutsweg“ in der Ortschaft Bornum i. H. v. 7.500€ zzgl. der Kosten für die Zufahrtsverbreiterung i. H. v. 30.000€ veranschlagt
Der Kreditbedarf wurde aktualisiert.
Weitere Erläuterungen sind aus den vorliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungssauschuss / Der Rat der
Gemeinde Börßum wird gebeten,
folgenden Beschluss zu fassen:
- Der vorgelegten 1. Nachtragshaushaltssatzung mit –plan 202 für die Gemeinde Börßum wird zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: