Sachverhalt:
Die Gemeinde
Heiningen hat mit dem Abschluss der aktuellen Vereinbarung mit dem Landkreis
Wolfenbüttel über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis
Wolfenbüttel (siehe
DS.-Nr. H-XIX/007/2022) die Umsetzung dieser Aufgabe übernommen.
In dieser
Vereinbarung ist bereits geregelt, dass für die Gemeinde auch die Samtgemeinde
diese Aufgabe
wahrnehmen kann. Das Einvernehmen des Landkreises gemäß § 98
NKomVG gilt bereits
mit dieser Vereinbarung als erteilt.
Eine
Aufgabenübertragung auf die Samtgemeinde Oderwald wird nach Abstimmung der
Verfahrensbelange
in einer sog. „Bürgermeisterrunde“ und der dabei erfolgten
einvernehmlichen
Beschlussempfehlung aller Bürgermeister/Gemeindedirektoren nunmehr
den Räten aller
Mitgliedgemeinden gleichlautend empfohlen.
Die
Schwerpunktbegründungen für diese Aufgabenübertragung sind:
- Tatsächlicher
Verwaltungsumfang dieses gesamten Aufgabengebietes.
-
Gesamtkostenaufwand dieser Aufgabe rd. 2,8 Mio € (50% der aktuellen
Gesamtkosten der
bestehenden Samtgemeindeaufgaben).
- Davon
Personalkostenvolumen rd. 2,45 Mio. € (steigend).
- Deutlich
steigende Personal- und Verfahrenssachbearbeitung (rd. 1,5 Vollzeitstellen).
- Flexibilität der
erwarteten und gewünschten Betreuungssysteme.
- Künftige
Investitionsbedarfe (Krippenausbau und Grundsanierung bestehender Gebäude).
- Künftig steigende
Betreuungsschlüssel/Gruppe.
- Steigende
Erwartungen und Anforderungen an Personalaus- und -weiterbildung.
Mit der
Aufgabenübertragung wird die Finanzierung über die jährlich neu zu
kalkulierende
entsprechende
Anhebung der Samtgemeindeumlage erfolgen (Defizitvolumen im Produkt
KITA). Der
Finanzierungsschlüssel ist dabei dann nicht mehr der Belegungsanteil die
jeweiligen Kinder
der einzelnen Gemeinden, sondern die Steuerkraft und Einwohnerzahl.
Künftige
Investitionen erfolgen über die Samtgemeinde Oderwald. Die Nettoabschreibungen
werden in der jährlich geänderten Festsetzung der Samtgemeindeumlage
berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Gemeinde Heiningen überträgt, die vom
Landkreis Wolfenbüttel für den
örtlichen Bereich der Gemeinde
übernommene Aufgabe der Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen
(Krippe, Kindergarten, Hort) nach
dem SGB VIII und den
einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften
gem. § 98 NKomVG auf die
Samtgemeinde Oderwald.
- Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich einer
gleichlautenden
Beschlussfassung der übrigen
Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: