Sachverhalt:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 wird
die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen.
Im Ergebnishaushalt wurden neben allgemeinen
Anpassungen teilweise auch erhebliche Änderungen vorgenommen. Insbesondere
werden die veränderten Ertragserwartungen im Bereich der Steuerfestsetzung, die
Änderungen in den Produkten Gemeindestraßen, Dorfgemeinschaftshaus und die
Investitionsvorhaben neu bewertet.
Dieser 1. Nachtragshaushalt führt zu einem sinkenden Haushaltsverlust im
ordentlichen Rechnungsjahr 2022 in Höhe von €
41.700,00 und somit zu einem Gesamtverlust 2022 in Höhe von € 61.500,00.
Außerordentliche Änderungen erfolgen durch diesen Nachtrag nicht.
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Ordentliches Ergebnis: Verlust
i.H.v. 61.500 € (vorher
103.200 €)
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Außerordentliches Ergebnis: 0 € (vorher 0 €)
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Gesamtergebnis: Verlust
i.H.v. 61.500 € (vorher
103.200 €)
Im Finanzhaushalt wurden die Kosten für den Erwerb der geplanten Bühne im Dorfgemeinschaftshaus um € 16.200,00 reduziert. Neu veranschlagt wurden dafür ein Zuschuss für den Sportverein i.H.v. € 10.200,00 und ein Zuschuss für den Erwerb einer neuen Küche für den Zweckverband Kindergarten i.H.v. € 6.000,00. Die Auszahlungen für Investitionen bleiben somit in ihrer Höhe gleich.
Der Kreditbedarf ändert sich durch diesen Nachtrag nicht.
Weitere Erläuterungen sind aus den vorliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
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Der vorgelegten 1. Nachtragshaushaltssatzung mit –plan
2022 für die Gemeinde Heiningen wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: