Sachverhalt:
Die Gemeinde Dorstadt hat mit dem Abschluss
der aktuellen Vereinbarung mit dem Landkreis Wolfenbüttel über die Förderung
von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel (siehe DS.-Nr.
D-XIX/005/2022) die Umsetzung dieser Aufgabe übernommen.
In dieser Vereinbarung ist bereits geregelt,
dass für die Gemeinde auch die Samtgemeinde diese Aufgabe wahrnehmen kann. Das
Einvernehmen des Landkreises gemäß § 98 NKomVG gilt bereits mit dieser
Vereinbarung als erteilt.
Eine Aufgabenübertragung auf die
Samtgemeinde Oderwald wird nach Abstimmung der Verfahrensbelange in einer sog.
„Bürgermeisterrunde“ und der dabei erfolgten einvernehmlichen
Beschlussempfehlung aller Bürgermeister/Gemeindedirektoren nunmehr den Räten
aller Mitgliedgemeinden gleichlautend empfohlen.
Die Schwerpunktbegründungen für diese
Aufgabenübertragung sind:
-
Tatsächlicher
Verwaltungsumfang dieses gesamten Aufgabengebietes.
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Gesamtkostenaufwand
dieser Aufgabe rd. 2,8 Mio € (50% der aktuellen Gesamtkosten der bestehenden
Samtgemeindeaufgaben).
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Davon
Personalkostenvolumen rd. 2,45 Mio. € (steigend).
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Deutlich
steigende Personal- und Verfahrenssachbearbeitung (rd. 1,5 Vollzeitstellen).
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Flexibilität
der erwarteten und gewünschten Betreuungssysteme.
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Künftige
Investitionsbedarfe (Krippenausbau und Grundsanierung bestehender Gebäude).
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Künftig
steigende Betreuungsschlüssel/Gruppe.
-
Steigende
Erwartungen und Anforderungen an Personalaus- und -weiterbildung.
Mit der Aufgabenübertragung wird die
Finanzierung über die jährlich neu zu kalkulierende entsprechende Anhebung der
Samtgemeindeumlage erfolgen (Defizitvolumen im Produkt KITA). Der
Finanzierungsschlüssel ist dabei dann nicht mehr der Belegungsanteil die
jeweiligen Kinder der einzelnen Gemeinden, sondern die Steuerkraft und Einwohnerzahl.
Künftige Investitionen erfolgen über die
Samtgemeinde Oderwald. Die Nettoabschreibungen werden in der jährlich
geänderten Festsetzung der Samtgemeindeumlage berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die
Gemeinde Dorstadt überträgt, die vom Landkreis Wolfenbüttel für den örtlichen
Bereich der Gemeinde übernommene Aufgabe der Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) nach dem SGB VIII und den
einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften gemäß § 98 NKomVG auf
die Samtgemeinde Oderwald.
·
Die
Übertragung erfolgt vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung der
übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: