Betreff
Energieeinsparungen;
Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen.
Vorlage
D-XIX/012/2022
Art
Beschlussvorlage Dorstadt
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Aufgrund des Krieges in der Ukraine sind die Energiepreise sprunghaft gestiegen. Die Bundesregierung und die Landesregierung ruft zum Energiesparen insbesondere im öffentlichen Bereich auf.

 

Für die Straßenbeleuchtung in Dorstadt wurden in den Jahren 2020 rd. 37.570 kWh und 2021 rd. 38.800 kWh (bisherige Kosten: rd. 8.800,00 €/Jahr) verbraucht.

 

Durch eine Nachtabschaltung in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr wird ein deutlicher Energieeinsparungseffekt erreicht. Der konkret zu erwartende Minderverbrauch wird aktuell durch den Energieversorger ermittelt. Auf die deutlich steigenden Energiekosten (voraussichtlich mindestens doppelt so hohe Kosten) wird hingewiesen. Aktuell läuft die Stromkostenausschreibung durch die KWL für die Jahre 2023 und 2024. Als Ergebnis ist festzustellen, dass kein Energieversorger für das betreffende Ausschreibungslos ein Angebot abgegeben hat. Eine erneute Ausschreibung wird derzeit vorbereitet.

 

Die Nachtabschaltung soll ab 01.10.2022 umgesetzt werden. In der Zeit vom 15.12 eines Jahres bis zum 05.01. des Folgejahres wird die Nachtabschaltung grundsätzlich aufgehoben.

 

Eine Evaluierung dieser Entscheidung sollte nach 3 Jahren (zum Herbst 2025) erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Für die Straßenbeleuchtung in Dorstadt erfolgt ab dem ……. eine Nachtabschaltung in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                             

Jährliche Folgekosten:                                                                    

Jährliche Abschreibungen: