Betreff
Errichtung eines Verbindungsweges zwischen den Gemeindestraßen "Auf dem Roten Stein" und "Dahlgrundsweg" in Börßum.
Vorlage
B-XVII/167/2015
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 23.01.2015 wurde der Verwaltung ein Antrag (Anlage 1) auf Errichtung eines Verbindungsweges zwischen den Straßen „Auf dem Roten Stein“ und „Dahlgrundsweg“ vorgelegt, der von zahlreichen Anwohnern Unterstützung erfahren hat.

 

Da sich die Ausweisung eines Baugebietes als Lückenschluss zwischen den o.g. Straßen derzeit nicht realisieren lässt, sind alternative Überlegungen anzustellen, ob und in welchem Umfang dem o.g. Antrag entsprochen werden kann.

 

Die Gemeinde Börßum selbst ist Eigentümerin eines ca. 2,5 m breiten Streifens rückseitig der Grundstücke (Flurstücke) 190/25 bis 190/28, 190/87 bis 190/89. Auf diesem „Streifen“ wird u.a. ein Ablaufgraben unterhalten, der die Anlieger vor Übertritt von Oberflächenwasser schützen soll. Die „Zuschüttung“/Verfüllung ist als problematisch anzusehen. Ferner kann keine Zuwegung auf einer Gemeindefläche (östlich des Flurstücks 192/46) zur Straße „Auf dem Roten Stein“ hergerichtet werden, da es sich hier um ein verpachtetes Ackerland handelt. Insgesamt ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde Börßum bei der Herstellung eines gemeindlichen Verbindungsweges entsprechende Sicherungspflichten zu beachten hat (z.B. ausreichende Beleuchtung, Winterdienst), da das öffentliche Wohl nicht gefährdet werden darf.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten,

·          über den vorliegenden Antrag auf Errichtung eines Verbindungsweges zwischen den Straßen „Auf dem Roten Stein“ und „Dahlgrundsweg“ in Börßum zu entscheiden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: