Sachverhalt:
Aufgrund des Krieges in der Ukraine sind die Energiepreise sprunghaft gestiegen. Die Bundesregierung und die Landesregierung ruft zum Energiesparen insbesondere im öffentlichen Bereich auf. Für die Straßenbeleuchtung in Cramme wurden in den Jahren 2020 und 2021 rd. 19.000 kWh (bisherige Kosten rd. 4.300 €/Jahr) verbraucht. Durch eine Nachtabschaltung in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr wird ein Energieeinsparungseffekt erreicht. Der Energieversorger hat einen zu erwartenden Minderverbrauch von rd. 30 % (ca. 6.000 kwh) ermittelt. Es wird angeregt, Fußgängerüberwege und Kreuzungen (Gefahrenbereiche) ganznächtig in Betrieb zu lassen. Der Umstellungsaufwand in den Schaltkästen wird sich auf rd. 450,00 € / Schaltkasten netto belaufen. Auf die deutlich steigenden Energiekosten wird hingewiesen. Aktuell läuft die Stromkostenausschreibung für die Jahre 2023 und 2024. Als Ergebnis ist festzustellen, dass kein Energieversorger für das betreffende Ausschreibungslos ein Angebot abgegeben hat. Bei einer Nachtabschaltung wird empfohlen, in der Zeit vom 15.12 eines Jahres bis zum 05.01. (Weihnachtszeit) des Folgejahres die Nachtabschaltung grundsätzlich auszusetzen. Eine Evaluierung dieser Entscheidung sollte nach 3 Jahren (zum Herbst 2025) erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Für die
Straßenbeleuchtung in Cramme erfolgt ab dem ……. eine Nachtabschaltung in der
Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: