Betreff
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kurzfristigen Maßnahmen gegen die Folgen der Corona-Pandemie in Innenstädten (Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“)
a) Spielplatz Börßum – Ein multifunktionaler Spielplatz und Treffpunkt
b) Skateranlage Börßum – Ein Treffpunkt für Jugendliche
Vorlage
B-XIX/044/2022
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Niedersachsen unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der Pandemiefolgen in den Innenstädten. Das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ umfasst 117 Millionen Euro aus EU-Coronahilfen, das im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) programmiert wurde. Nach Aufnahme in das Programm sollen Städte und Gemeinden mit nach Einwohnerzahl gestaffelten Budgets zwischen 320.000 Euro und 1,5 Millionen Euro ausgestattet und so befähigt werden, kurzfristig neue Projekte und Konzepte für ihre Innenstädte umzusetzen. Die Projekte müssen bis Juni 2023 abgeschlossen sein.

 

Die Gemeinde Schladen-Werla und die Samtgemeinde Oderwald waren nur in einem Verbund antragsberechtigt, da die jeweilige Einwohnerzahl unter 10.000 liegt. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bis zum 15. Juli 2021 wurde durch die Samtgemeinde Oderwald als federführende Kommune des vorgenannten Verbunds ein Antrag auf Aufnahme in das Sofortprogramm und Zuteilung eines kommunalen Budgets für die Projektumsetzung gestellt.

 

Die Maßnahmen können nur in Innenstädten bzw. Gemeinden mit grundzentraler Funktion umgesetzt werden.

 

Mit Bescheiden vom 22. September 2022 und 05. Oktober 2022 – hier jeweils eingegangen am 27. September 2022 bzw. 17. Oktober 2022 – fördert die NBank aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) die Anträge der Gemeinde Börßum zur Durchführung der Projekte „Skateranlage Börßum – Ein Treffpunkt für Jugendliche“ und „Spielplatz Börßum - ein multifunktionaler Spielplatz und Treffpunkt“ mit 114.935,26 Euro bzw. 131.435,60 Euro. Der Fördersatz für die Maßnahme „Skateranlage“ liegt bei 80 Prozent und für die Maßnahme „Spielplatz“ bei 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Haushaltsmittel in Höhe der jeweiligen Eigenanteile von 14.600 Euro bzw. 28.700 Euro sind über die Haushaltsplanung 2023 bereitzustellen.

 

Die Bewilligungsbescheide sehen einen Umsetzungszeitraum bis spätestens 30.06.2023 vor.

 

Weitergehende Fristverlängerungen sind lt. des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung nicht zu erwarten.

 

Um das angesprochene Zeitfenster lt. der Bewilligungsbescheide einhalten und die erforderlichen Maßnahmen schnellstmöglich umsetzen zu können, ist es erforderlich den Bürgermeister und den Gemeindedirektor bzw. ihre jeweiligen Vertreter/-in damit zu bevollmächtigen die erforderlichen weiteren Verfahrensschritte, Anträge und Aufträge, welche die beiden Maßnahmen betreffen, durchführen zu dürfen.

 

Die Fachressorts des Landkreises Wolfenbüttel sowie die Fachplanungsbüros sind bereits mit eingebunden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der Bürgermeister und der Gemeindedirektor bzw. die jeweilige/n Vertreter/in werden ermächtigt alle weiteren Verfahrensschritte für eine pünktliche Umsetzung der beiden Maßnahmen der Gemeinde Börßum im Rahmen des Sofortprogramms „Perspektive Innenstadt“ umzusetzen. Dies bezieht die Durchführung der notwendigen Vergabevorgänge mit ein.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                             

Jährliche Folgekosten:                                                                    

Jährliche Abschreibungen: