Sachverhalt:
Der Kirchenvorstand der Ev.-lutherischen Petrusgemeinde Börßum hat am 16. August 2022 die der Verwaltungsvorlage beigefügte Neufassung der Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Börßum, Bornum und Achim gem. § 53 Kirchengemeindeordnung (KGO) beschlossen und der Samtgemeinde Oderwald zum Zwecke der Anhörung gemäß § 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhof- und Bestattungswesen vom 23.11.1927 vorgelegt.
Gem. § 98 Abs. 1 Ziff. 6 NKomVG sind die Samtgemeinden für das Friedhofs- und Bestattungswesen zuständig.
Einwendungen werden seitens der Samtgemeinde Oderwald nicht erhoben.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten,
·
von der Neufassung der Friedhofsgebührenordnung für
die Friedhöfe Börßum, Bornum und Achim Kenntnis zu nehmen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: