Betreff
Neufassung der Friedhofsgebührenordnung der Ev.-luth. Petrusgemeinde Börßum für die Friedhöfe Börßum, Bornum und Achim.
Vorlage
SG-XI/083/2022
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Kirchenvorstand der Ev.-lutherischen Petrusgemeinde Börßum hat am 16. August 2022 die der Verwaltungsvorlage beigefügte Neufassung der Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Börßum, Bornum und Achim gem. § 53 Kirchengemeindeordnung (KGO) beschlossen und der Samtgemeinde Oderwald zum Zwecke der Anhörung gemäß § 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhof- und Bestattungswesen vom 23.11.1927 vorgelegt.

 

Gem. § 98 Abs. 1 Ziff. 6 NKomVG sind die Samtgemeinden für das Friedhofs- und Bestattungswesen zuständig.

 

Einwendungen werden seitens der Samtgemeinde Oderwald nicht erhoben.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten,

·         von der Neufassung der Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Börßum, Bornum und Achim Kenntnis zu nehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: