Sachverhalt:
Durch die Einführung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes
(NKomVG) vom 17.12.2010 und der Überarbeitung des Niedersächsischen
Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 18.07.2012, muss die bestehende Satzung
für die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Oderwald vom 15.03.1995 geändert
und an die Neuerungen angepasst werden. Viele Änderungen der Satzung sind den
neuen Formulierungen und Rahmenbedingungen des Gesetzgebers geschuldet. Im
Rahmen der Arbeiten an der Satzungsänderung konnten allerdings auch
organisatorische Neuerungen und redaktionelle Änderungen in die Satzung
einfließen, so wurde beispielsweise die beantragte Fusion der Ortsfeuerwehren
Seinstedt und Kalme schon mit eingefügt.
Die neue Satzung orientiert sich an der von der Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (Niedersächsischer Landkreistag,
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund und Landesfeuerwehrverband
Niedersachsen) erarbeiteten Mustersatzung.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die als Anlage beigelegte Satzung der Freiwilligen
Feuerwehr der Samtgemeinde Oderwald wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: