Betreff
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Oderwald - Neufassung
Vorlage
SG-IX/303/2015
Aktenzeichen
3.5
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Durch die Einführung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) vom 17.12.2010 und der Überarbeitung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 18.07.2012, muss die bestehende Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Oderwald vom 15.03.1995 geändert und an die Neuerungen angepasst werden. Viele Änderungen der Satzung sind den neuen Formulierungen und Rahmenbedingungen des Gesetzgebers geschuldet. Im Rahmen der Arbeiten an der Satzungsänderung konnten allerdings auch organisatorische Neuerungen und redaktionelle Änderungen in die Satzung einfließen, so wurde beispielsweise die beantragte Fusion der Ortsfeuerwehren Seinstedt und Kalme schon mit eingefügt.

 

Die neue Satzung orientiert sich an der von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (Niedersächsischer Landkreistag, Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund und Landesfeuerwehrverband Niedersachsen) erarbeiteten Mustersatzung.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die als Anlage beigelegte Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Oderwald wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine.

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: