Sachverhalt:
Gemäß § 110 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) setzen sich die Schulausschüsse aus Abgeordneten der Vertretung des Schulträgers und aus stimmberechtigten Vertreterinnen oder Vertretern der Schulen zusammen. Jedem Schulausschuss muss mindestens je ein Vertreter der Lehrer und der Eltern angehören.
Die Vertreter der Schulen (Lehrer und Eltern) werden nach § 110 Abs. 4 NSchG vom Rat der Samtgemeinde Oderwald aufgrund verbindlicher Vorschläge der Schulen in den Schulausschuss der Samtgemeinde Oderwald berufen. Die Vorschläge sind bindend.
Zu Beginn des neuen Schuljahres 2022/2023 hat sich eine personelle Änderung bei der Vertretung der Schulleitung der Grundschule Börßum ergeben. Darüber hinaus haben sich weitere Veränderungen bei den Elternvertretern ergeben. Für das Schuljahr 2022/2023 wurden von den Schulen folgende Personen für eine Berufung in den Schulausschuss benannt (die Änderungen sind kursiv und unterstrichen dargestellt):
Vertreter der Lehrer:
Grundschule Börßum Grundschule
Cramme
Frau Stefanie Spoors Frau Kirsten Meyer-Pokorny
Ersatzmitglied: Ersatzmitglied:
Frau Jenifer Mudrow Frau Heike Busse
Vertreter der Eltern:
Grundschule Börßum Grundschule
Cramme
Frau Jara de Rose Frau
Manuela Klein
Ersatzmitglied: Ersatzmitglied:
Frau Sina Mechsner Frau Isabel Ceuseanu
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Neben den
von der Vertretung bereits festgestellten Mitgliedern gehören dem
Schulausschuss der Samtgemeinde Oderwald die in dieser Verwaltungsvorlage
aufgeführten Vertreterinnen und Vertreter der Schulen und der
Erziehungsberechtigten an.