Betreff
Besetzung des Schulausschusses - Schuljahr 2022/2023.
Vorlage
SG-XI/087/2022
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Gemäß § 110 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) setzen sich die Schulausschüsse aus Abgeordneten der Vertretung des Schulträgers und aus stimmberechtigten Vertreterinnen oder Vertretern der Schulen zusammen. Jedem Schulausschuss muss mindestens je ein Vertreter der Lehrer und der Eltern angehören.

 

Die Vertreter der Schulen (Lehrer und Eltern) werden nach § 110 Abs. 4 NSchG vom Rat der Samtgemeinde Oderwald aufgrund verbindlicher Vorschläge der Schulen in den Schulausschuss der Samtgemeinde Oderwald berufen. Die Vorschläge sind bindend.

 

Zu Beginn des neuen Schuljahres 2022/2023 hat sich eine personelle Änderung bei der Vertretung der Schulleitung der Grundschule Börßum ergeben. Darüber hinaus haben sich weitere Veränderungen bei den Elternvertretern ergeben. Für das Schuljahr 2022/2023 wurden von den Schulen folgende Personen für eine Berufung in den Schulausschuss benannt (die Änderungen sind kursiv und unterstrichen dargestellt):

 

Vertreter der Lehrer:

 

Grundschule Börßum                                 Grundschule Cramme

Frau Stefanie Spoors                                    Frau Kirsten Meyer-Pokorny

Ersatzmitglied:                                               Ersatzmitglied:

Frau Jenifer Mudrow                                     Frau Heike Busse

 

Vertreter der Eltern:

 

Grundschule Börßum                                 Grundschule Cramme

Frau Jara de Rose                                        Frau Manuela Klein

Ersatzmitglied:                                               Ersatzmitglied:

Frau Sina Mechsner                                     Frau Isabel Ceuseanu

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Neben den von der Vertretung bereits festgestellten Mitgliedern gehören dem Schulausschuss der Samtgemeinde Oderwald die in dieser Verwaltungsvorlage aufgeführten Vertreterinnen und Vertreter der Schulen und der Erziehungsberechtigten an.