Betreff
Bebauungsplan "Windenergieanlagen Cramme II";
Stellungnahmen und Abwägung zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Satzungsbeschluss.
Vorlage
C-XIX/027/2022
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Cramme hat in seiner Sitzung am 09.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes “Windenergieanlagen Cramme II“ beschlossen.

 

Der Bebauungsplan betrifft Flächen für den Vorrangstandort Windenergieanlagen (WEA) in den Außenbereichsflächen der Gemeinde Cramme.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt die Gemeinde in eigener Verantwortung Bauleitpläne aufzustellen. Nach § 1 Abs. 2 BauGB sind Bauleitpläne der Flächennutzungsplan (vorbereitender bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

 

In der Zeit vom 13.12.2021 bis zum 14.01.2022 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB statt sowie in der Zeit vom 10.12.2021 bis zum 14.01.2022 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. In Absprache mit dem Landkreis Wolfenbüttel und nach Auswertung der eingegangenen Bedenken und Anregungen wurde das Bauleitplanverfahren als sog. “einfacher Bebauungsplan“ weitergeführt.

 

Als nächster Verfahrensschritt wurde daher in der Zeit vom 20.06.2022 bis zum 22.07.2022 die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Das Planungsbüro Dr.-Ing. W. Schwerdt GbR, Braunschweig, hat die hierzu eingegangenen Bedenken und Anregungen geprüft und dazu entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet. Diese liegen als Anlage bei.

 

Diese Unterlagen sowie die Begründung, der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung für den Bebauungsplan “Windenergieanlagen Cramme II“ sind der Drucksache beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Nach Prüfung der Bedenken und Anregungen gem. § 3 Abs. und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Cramme den Bebauungsplan “Windenergieanlagen Cramme II“ mit Begründung und Umweltbericht.

·         Der zusammenfassenden Erklärung wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                             

Jährliche Folgekosten:                                                                    

Jährliche Abschreibungen: