Betreff
Bauleitplanung - Bebauungsplan "Dorfmitte in der Gemeinde Cramme;
Bebauungsplan unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b Baugesetzbuch (BauGB); aktualisierter Aufstellungsbeschluss.
Vorlage
C-XIX/028/2022
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Cramme hat in seiner Sitzung am 04.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan “Dorfmitte“ in der Gemeinde Cramme gefasst, nachdem mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Oderwald eine Gebietsausweisung in der Dorfmitte von Cramme ermöglicht wurde.

 

Dieser Beschluss muss aktualisiert werden, da das Bauleitplanverfahren in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt werden soll und dieses zur Rechtssicherheit im Beschluss aufgeführt sein muss.

Für dieses Verfahren gelten die Erleichterungen des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Daher kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Weiterhin kann von einer Umweltprüfung, von einem Umweltbericht sowie der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen werden.

 

Nach der Einleitung des Bauleitplanverfahrens (Aufstellungsbeschluss) und der Billigung des Entwurfes, ist in einem nächsten Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Darüber hinaus ist nach § 4 Abs. 2 BauGB auch die Einholung der Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu dem Entwurf und der Begründung erforderlich.

 

Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Cramme die Aufstellung des Bebauungsplanes “Dorfmitte“ in 38312 Cramme.
Der Bebauungsplan “Dorfmitte“ wird in einem beschleunigten Verfahren gem. § 13 b Baugesetzbuch (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                             

Jährliche Folgekosten:                                                                    

Jährliche Abschreibungen: