Betreff
Wirtschaftsplan 2023 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald.
Vorlage
SG-XI/095/2022
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung ist gemäß § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 13 der Eigenbetriebsverordnung vom Rat der Samtgemeinde Oderwald zu beschließen.

 

Der Erfolgsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 829.000,00 € ab und weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 48.900,00 € aus.

 

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von 1.073.000,00 € ab und sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von 838.000,00 € vor.

 

Im Wirtschaftsjahr 2023 sind Mittel für Investitionen in Höhe von 904.000,00 € vorgesehen.

 

Auf die als Anlage beigefügten Vorbemerkungen zu dem Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2023 wird hingewiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,

·         den Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald zu beschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Erfolgsplan                                                  Finanzplan

                                                                     verschiedene                                             verschiedene