Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung ist gemäß § 58
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 13 der
Eigenbetriebsverordnung vom Rat der Samtgemeinde Oderwald zu beschließen.
Der Erfolgsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 829.000,00 € ab und weist einen
Jahresüberschuss in Höhe von 48.900,00 €
aus.
Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von
1.073.000,00 € ab und sieht
eine Kreditaufnahme in Höhe von 838.000,00 €
vor.
Im Wirtschaftsjahr 2023 sind Mittel für Investitionen in
Höhe von 904.000,00 € vorgesehen.
Auf die als Anlage beigefügten Vorbemerkungen zu dem Wirtschaftsplan
Wasserversorgung 2023 wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,
·
den Wirtschaftsplan für das
Jahr 2023 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald zu beschließen.