Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist gemäß §
58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 13 der
Eigenbetriebsverordnung vom Rat der Samtgemeinde Oderwald zu beschließen.
Der Erfolgsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.892.400,00 € ab und weist einen
Jahresüberschuss in Höhe von 117.100,00
€ aus.
Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von
2.053.000,00 € ab und sieht eine
Kreditaufnahme in Höhe von 1.021.800,00
€ vor.
Im Wirtschaftsjahr 2023 sind Mittel für Investitionen in Höhe von 1.876.000,00 € vorgesehen.
Auf die als Anlage beigefügten Vorbemerkungen zu dem Wirtschaftsplan
Abwasserbeseitigung 2023 wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,
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den Wirtschaftsplan für das
Jahr 2023 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Oderwald zu beschließen.