Betreff
Haushaltssatzung und -plan 2023 mit Stellenplan 2023 und Haushaltssicherungskonzept 2023.
Vorlage
SG-XI/097/2022
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Hierzu wird auf den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 nebst Anlagen und hier insbesondere den Entwurf des Vorberichtes verwiesen.

 

Die Haushaltsplanung 2023 weist im ordentlichen Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 516.500,00 aus. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind nicht vorgesehen. In der mittelfristigen Finanzplanung werden weitere Verluste für 2024 bis 2026 erwartet. Die Verschlechterung der mittelfristigen Finanzdaten gegenüber 2022 ist mit der aktuellen Entwicklung (Energiekrise, Zinsmarktentwicklung, Inflation, Personalbedarf usw.) begründet.

 

Die Kalkulation der Schlüsselzuweisungen basiert auf der 1. vorläufigen Berechnung des Landesamtes für Statistik. Der vorläufig zu erwartende Grundbetrag/Einwohner wurde dabei mit 1.346,56 € (Vorjahr 1.221,62 €) festgesetzt. Darauf folgt eine deutliche Steigerung der Schlüsselzuweisungen 2023.

 

Die Steigerung der Personalkosten entspricht den Tarifvorgaben und den Gremienbeschlüssen zur Personalentwicklung.

 

Die Aufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2023 sind nochmals deutlich gestiegen. Ausschlaggebend sind weiterhin die zusätzlichen Sach-/Dienstleistungen in den Produkten „Feuerwehr“ und „Schulen“ sowie die Energiekostenentwicklung.

 

Die Abschreibungen wurden auf der Basis der Anlagenbuchhaltung ermittelt. Auf die noch ausstehenden Jahresabschlüsse 2015 bis 2021 und die dadurch noch zu erwartenden Änderungen/Anpassungen in der Anlagenbuchhaltung wird hingewiesen. Die Abschreibungen werden durch die erforderlichen Investitionen weiterhin auf hohem Niveau bleiben und tendenziell weiter steigen.

 

Die Investitionen im Finanzhaushalt belaufen sich für das Haushaltsjahr 2023 auf € 2.464.000,00 und können nur durch eine Kreditveranschlagung in Höhe von € 2.444.000,00 finanziert werden. Hinzu kommt die Übertragung der bisher nicht ausgeschöpften Kreditgenehmigung aus 2020/2021. Die einzelnen Investitionsvorhaben sind im vorliegenden Vorbericht dargestellt.

 

Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist erforderlich. Auf den möglichen Verzicht eines Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 182 Abs. 5 NKomVG wird hingewiesen, die Umsetzung wird aktuell nicht empfohlen.

 

Im Haushalt 2023 werden die bisherigen Haushaltsvermerke des Vorjahres übernommen. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.

 

Im Stellenplan wurde der notwendige Personalbedarf im Ordnungsbereich (lfd.-Nr. 27) und im Bereich Abwasserbeseitigung (lfd-Nr. 30) mit jeweils einer zusätzlichen Planstelle definiert.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die vorliegende Haushaltssatzung 2023 incl. Stellenplan 2023 wird erlassen und das vorliegende Haushaltssicherungskonzept wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: