Betreff
Grünflächenpflege in der Gemeinde Börßum.
Vorlage
B-XIX/048/2022
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 28.03.2022 (Drucksache-Nr.: B-XIX/019/2022) hat der Rat der Gemeinde Börßum einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb mit der Grünflächenpflege der Ortsteile Achim, Kalme und Seinstedt für das Kalenderjahr 2022 beauftragt.

 

Damit verbunden war auch - entgegen der stellenplanmäßigen Voraussetzungen - die Zurückstellung einer Einstellung eines dritten Gemeindearbeiters für den Bauhof der Gemeinde Börßum.

 

Das beauftragte Garten- und Landschaftsbauunternehmen hat der Verwaltung nunmehr die Abrechnung der im Jahr 2022 erbrachten Leistungen vorgelegt.

 

In diesen Abrechnungen sind Positionen enthalten, die auch in der Vergangenheit nicht von den Gemeindearbeitern in den drei Ortsteilen erbracht worden, sondern mittels Einzelauftrag ausgelöst worden sind. Hierzu zählen u.a. die Positionen:

 

a)    Grabenunterhaltung des Hellebachs im Ortsteil Achim.

 

b)    Baumrückschnitte, insbesondere höherer Bäume und der Rotdornbäume.

 

 

Die Gesamtkosten der Fachfirma für die Grünflächenpflege in den Ortsteilen Achim, Kalme und Seinstedt für das Jahr 2022 beträgt 42.517,22 €.

 

In den Gesamtkosten sind neben den o.g. Positionen sämtliche regelmäßige Rasenpflegearbeiten, das mehrmalige Reinigen der Straßeneinläufe, Gossenreinigungen vor Gemeindegrundstücken, fachgerechte mehrmalige Rückschnitte von Gehölzen und Hecken sowie die Pflege der Streuobstwiese in Seinstedt inbegriffen. Die Spielplatzflächen wurden ebenfalls von der Firma gepflegt.

 

Das für das Kalenderjahr 2022 zugrunde gelegte Jahresbruttoentgelt eines Gemeindearbeiters nach der Entgeltgruppe E 5, Stufe 2 (Durchschnittswert) zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe (März 2022) wurde mit 44.940,54 € bemessen.

 

Zu den Betriebshofskosten kommen Einzelaufträge an Fachfirmen für Baumrückschnitte, wie z.B. der Rückschnitt der Rotdornbäume im OT Börßum, für die Ortsteile Börßum und Bornum auch im Jahr 2022 hinzu, welche nicht durch die Gemeindearbeiter ausgeführt werden.

 

Bei dem wirtschaftlichen Vergleich zwischen interner Lösung (Wahrnehmung durch den Bauhof) und externer Auftragsvergabe an ein Garten- und Landschaftsbauunternehmen, sind auch Qualität und Zuverlässigkeit der erbrachten bzw. zu erbringenden Leistungen zu beurteilen. Hierzu ist festzuhalten, dass mit der Fremdvergabe eine deutliche Verbesserung des Zustandes der öffentlichen Grünflächen bzw. der von der Gemeinde Börßum zu bewirtschaftenden Bereiche eingetreten ist. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung für das/die Haushaltsjahre 2023 ff.:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·        Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kalenderjahr 2023 eine öffentliche Ausschreibung für die Grünflächenpflege in der Gemeinde Börßum nach Losen vorzubereiten.

·        Auf die Nachbesetzung einer dritten Fachkraft für den Bauhof Börßum wird bis auf weiteres verzichtet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: