Sachverhalt:
In Folge des von der Asse 2-Begleitgruppe gestoppten Begleitprozesses und einer in Geschlossenheit verabschiedeten Resolution durch den Landkreis Wolfenbüttel und die gesamten kreisangehörigen Kommunen im Jahr 2020, wurde ein unabhängiges Expertengremium beauftragt, die zentralen Fragen rund um die mögliche Errichtung eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle, in unmittelbarer Nähe zur Schachtanlage und den Rückholprozess insgesamt, zu beantworten. Im Oktober 2021 wurde das Gutachten des Expertengremiums veröffentlicht und anschließend allen politischen und begleitenden Gremien zur Verfügung gestellt.
Das Gutachten stellt deutlich klar, dass:
- die Begründung der BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) für den Verzicht auf Prüfung Asse ferner Standorte für die Zwischenlagerung faktisch falsch ist,
- der Eingriff in ein FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Gebiet weder rechtssicher umsetzbar ist, noch ortsnahe Ausgleichsmöglichkeiten bestehen,
- der Begleitprozess in mehrerlei Hinsicht gescheitert ist. Insbesondere mahnt der Bericht eine andere Art der Kommunikation an.
Die Stellungnahme der BGE zum Beleuchtungsprozess ließ 10 Monate auf sich warten und wiederholt ausschließlich bekannte Thesen, die bereits wissenschaftlich widerlegt sind. Die Position der BGE wird daher klar zurückgewiesen und die Bundesregierung zu sofortigem Handeln aufgefordert.
Der Rat der Samtgemeinde Elm-Asse in seiner Sitzung am 11. Oktober 2022 eine erneute Resolution hierzu beschlossen. Die eingangs erwähnte Resolution aus dem Jahr 2020 wurde lt. Beschluss des Rates der Samtgemeinde Oderwald vom 27.10.2020 durch die Samtgemeinde Oderwald unterstützt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die Samtgemeinde Oderwald unterstützt die nachfolgende
Resolution der Samtgemeinde Elm-Asse und tritt dieser bei:
In
Anlehnung an die vom Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel am 26.09.2022
verabschiedete Resolution fordern wir die Bundespolitik, insbesondere das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) ergänzend und unmissverständlich auf, der
Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den Auftrag zu erteilen:
·
einen fairen,
transparenten, wissenschaftlichen Vergleich Asse-naher und Asse-ferner
Standorte für ein Zwischenlager, welcher von einer unabhängigen Institution
begleitet wird, durchzuführen,
·
eine
Gefahrenanalyse für das Szenario „überirdische Konditionierung der radioaktiven
Abfälle“ im Umkreis von 0 – 5 km um die Schachtanlage sowie eine vergleichende
Analyse, für alternative Verfahren zu beauftragen,
·
die
Einrichtung eines allgemeinen dauerhaften Gesundheitsmonitorings, welches
unabhängig vom Rückholprozess durchgeführt wird und die Bevölkerung in einem
Radius von mindestens 5 km in den Blick nimmt, zu betreiben.
·
Das
Monitoring muss die ganze Breite möglicher Strahlenbelastungen erfassen und mit
deutlichem zeitlichen Vorlauf erfolgen, um Langzeitvergleiche zu ermöglichen.
Darüber
hinaus fordern wir das BMUV auf, zu veranlassen, dass:
·
mit
sofortiger Wirkung sämtliche Handlungen im Rahmen des Rückholprozesses
unterlassen werden, für die noch keine Genehmigungen vorliegen. Damit
einhergehend eine Neustrukturierung des Prozesses, in dem zunächst auf
Grundlage unabhängiger sachkundiger Expert*innen Vorhaben beschrieben,
anschließend genehmigt und schließlich geplant werden,
·
eine
Neugestaltung des Begleitprozesses hin zu einem Beteiligungs- und
Mitwirkungsprozess, zudem die Einbindung lokaler -und wissenschaftlicher
Expertisen sowie der Bundes- und Landespolitik,
·
ein
unabhängiges, fortwährendes Monitoring der BGE und ihrer Vorhaben hinsichtlich
der Rückholung, Konditionierung und Lagerung des Atommülls, durch unabhängige
Expert*innen zu beauftragen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: