Betreff
Einziehung eines Teilstückes des Wirtschaftsweges Breiter Weg östlich der Straße In der Mennecken-Worth.
Vorlage
F-XIX/032/2022
Art
Beschlussvorlage Flöthe

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 25.08.2022 hat der Rat der Gemeinde Flöthe die Absicht über die Einziehung des gemeindeeigenen Teilstückes des Wirtschaftsweges Breiter Weg östlich der Straße In der Mennecken-Worth beschlossen (Drucksache-Nr.: F-XIX/024/2022). Damit wurde das Einziehungsverfahren eröffnet.

 

Eine Straße kann gemäß § 8 des Nds. Straßengesetzes eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erfordern.

 

Der östlich der Wegeabzweigung In der Mennecke-Worth gelegene Wegeteil des Breiten Weges (Gemarkung Flöthe, Flur 10, Flurstück 43/2) grenzt an einen im Privatbesitz befindlichen Wirtschaftsweg an und wird als Wirtschaftsweg für den landwirtschaftlichen Verkehr genutzt. Aus Sicht der Gemeinde Flöthe als Straßenbaulastträger hat dieser Wegeteil keine Verkehrsbedeutung mehr, sodass dieser eingezogen werden könnte.

 

Durch die Teileinziehung wird der Weg dem öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr entzogen und entsprechend teilentwidmet. Ausgenommen von dieser Teileinziehung für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr ist lediglich der landwirtschaftliche Verkehr.

 

Der vorgenannte Beschluss über die Absicht der Entwidmung vom 25.08.2022 wurde durch öffentliche Bekanntmachung bekannt gemacht. Innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntmachung konnten gegen die Einziehungsverfügung Einwendungen vorgebracht werden. Es sind jedoch keinerlei Einwendungen eingegangen.

 

Daher ist nun der zweite Beschluss durch den Rat der Gemeinde Flöthe auf Entwidmung des betroffenen Teilstückes notwendig.

 

Die Entwidmung ist dann wiederum öffentlich im Amtsblatt des Landkreises Wolfenbüttel bekannt zu machen. Es schließt sich eine weitere Beteiligungsphase in einer Frist von einem Monat an, in der erneut Bedenken und Anregungen zu der Wegeeinziehung geäußert werden können. Nach dieser Frist ist das Einziehungsverfahren abgeschlossen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die im anliegenden Lageplan gekennzeichnete öffentlich gewidmete Verkehrsfläche „Breiter Weg“, Gemarkung Flöthe, Flur 10, Flurstück 43/2 wird eingezogen. (entwidmet), da diese für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist und keine Verkehrsbedeutung besitzt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: