Betreff
Haushaltssatzung und -plan 2023 sowie Stellenplan 2023 und Haushaltssicherungskonzept 2023.
Vorlage
B-XIX/057/2023
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Hierzu wird auf die vorliegenden Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen (insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.

 

Die Haushaltsplanung 2023 weist im ordentlichen Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 431.500 aus.

 

Die mittelfristige Finanzplanung verläuft durchgängig mit erheblichen Verlusten in der lfd. Verwaltungsführung. Somit besteht die Pflicht zur Haushaltssicherung und Definition weiterer nachhaltiger Haushaltssicherungsmaßnahmen.

 

Die Grundsteuer A und B wurden auf Basis des Hebesatzes von 450 v.H. (Beschlusslage aus 2018) berechnet.

 

Im Haushalt 2023 sind wieder erhebliche Sach- und Dienstleistungen veranschlagt.

Auf die kaum beeinflussbaren Energiekostensteigerungen wird hierbei hingewiesen

 

Im Finanzhaushalt 2023 sind Investitionen in Höhe von € 2.085.000 veranschlagt.

 

Für die Umsetzung der Investitionen 2023 ist eine entsprechende Darlehensaufnahme in Höhe von 939.000 € vorgesehen und in der Haushaltssatzung festgesetzt.

 

Die möglichen Investitionen in den nächsten Jahren sind für eine Haushaltsveranschlagung in der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht ausreichend konkret genug (Planung und Grobkostenschätzung)

 

Auf die Übertragung der Haushaltsveranschlagungen aus 2022 in Höhe von voraussichtlich rd. € 1.563.000 wird hingewiesen. Damit verbunden ist jetzt auch die kurzfristige Kreditaufnahme der bestehenden Kreditgenehmigungen aus Vorjahren.

 

In der Finanzrechnung (lfd. Verwaltungsführung und Tilgungen) entstehen keine Finanzmittelüberschüsse (Ausnahme 2024 durch den geplanten Verkauf von Baugrundstücken).

 

Somit werden die Liquiditätskredite grundsätzlich deutlich steigen.

 

Der Stellenplan wurde nicht geändert.

 

Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist zwingend erforderlich.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2023 incl. Stellenplan 2023 wird                 erlassen.

 

·         Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept 2023 wird beschlossen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: