Feststellungsbeschluss gem. § 52 Absatz 2 NKomVG.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 13. Januar 2023 hat Frau Tanja Schütte schriftlich mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als Ratsfrau des Rates der Gemeinde Börßum mit sofortiger Wirkung niederlegt. Die schriftliche Rücktritterklärung ist dem Bürgermeister am 16. Januar 2023 zugegangen.
Gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung verlieren Abgeordnete ihren in der Vertretung durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten. Eine Verzichtserklärung darf nicht in elektronischer Form abgegeben und nicht widerrufen werden.
Nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG stellt die Vertretung zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob eine Voraussetzung für den Sitzverlust vorliegt. Als sog. innerorganisatorischer Akt bedarf der Beschluss nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.
Vor der Feststellung des Sitzverlustes ist der Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
An der Beratung und Beschlussfassung über den Sitzverlust wirkt Ratsfrau Tanja Schütte nach § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 41 NKomVG nicht mit.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Nach § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass
Ratsfrau Tanja Schütte ihren Sitz im Rat der Gemeinde Börßum nach § 52
Abs. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.
Finanzielle
Auswirkungen: keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: