Sachverhalt:
Siehe hierzu den beigefügten Haushaltsentwurf 2023 inklusive
Vorbericht sowie weiteren Anlagen.
Die Haushaltsplanung 2023 weist im Ergebnishaushalt (GuV)
einen ordentlichen Verlust in Höhe von € 140.600,00 aus. Durch einen außerordentlichen
Gewinn in Höhe von 19.000,00 € entsteht im Ergebnis ein Gesamtverlust von
121.600 €.
Der Hauptgrund hierfür ist ein erheblicher Aufwand im Bereich
der Sach- und Dienstleitungen (incl. Energiekostensteigerung) sowie die
steigenden Personalkosten und Transferleistungen.
Die größten Aufwandspositionen sind neben der Kreis- und der
Samtgemeindeumlage weiterhin die Aufwendungen zur Erfüllung des
Kindertagesstättenwesens.
Der Verlust wird durch ausreichende Gewinnvorträge aus
Vorjahren gedeckt.
Die Erträge steigen entsprechend der prognostizierten
Orientierungsdaten (Hinweis auf die Einkommensteueranteile). Der Hebesatz für
die Grundsteuerberechnungen wurde auf 400 Prozentpunkte gesenkt. Bei der
Gewerbesteuer wird ein deutlicher Anstieg erwartet.
Die Grundsteuer A und B wurden auf Basis eines Hebesatzes von
400 v.H. (Vorjahr 450 v.H.) berechnet.
Trotz weiterhin positiver Konjunkturdaten sind im Verlauf der
mittelfristigen Finanzplanung vorerst keine Gewinne zu erwarten. Diesbezüglich
wird auf die steigenden Zinsbelastungen, die im Bezug zur
Steuerkraftentwicklung stehenden Transferleistungen und die künftigen
Abschreibungsaufwendungen verwiesen.
Die größten Aufwandspositionen beziehen sich neben der Kreis-
und der Samtgemeindeumlage auf die Aufgaben zur Erfüllung des
Kindertagesstättenwesens.
Der Finanzhaushalt 2023 schließt mit einem
Finanzmittelverlust in Höhe von € 1.357.600,00.
Die veranschlagten Investitionen des Haushaltsjahres 2023
werden überwiegend durch eine Kreditmittelveranschlagung sowie Fördermittel,
den Verkauf eines Baugrundstückes und die vorhandene Liquidität finanziert.
Auf die Tilgung der Zwischenfinanzierung zur Erschließung des
Baugebietes in Klein Flöthe wird hingewiesen.
Eine aktive Darlehensaufnahme wird natürlich erst mit dem
echten Finanzbedarf (vorauss. nach
Abschluss der Vorhaben) erfolgen.
Im Stellenplan erfolgen keine Änderungen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die als Anlage beigefügte
Haushaltsatzung 2023 incl. Stellenplan 2023 wird erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: