Betreff
Haushaltssatzung und -plan 2023 sowie Stellenplan 2023.
Vorlage
F-XIX/037/2023
Art
Beschlussvorlage Flöthe

Sachverhalt:

Siehe hierzu den beigefügten Haushaltsentwurf 2023 inklusive Vorbericht sowie weiteren Anlagen.

 

 

Die Haushaltsplanung 2023 weist im Ergebnishaushalt (GuV) einen ordentlichen Verlust in Höhe von € 140.600,00 aus. Durch einen außerordentlichen Gewinn in Höhe von 19.000,00 € entsteht im Ergebnis ein Gesamtverlust von 121.600 €.

 

Der Hauptgrund hierfür ist ein erheblicher Aufwand im Bereich der Sach- und Dienstleitungen (incl. Energiekostensteigerung) sowie die steigenden Personalkosten und Transferleistungen.

 

Die größten Aufwandspositionen sind neben der Kreis- und der Samtgemeindeumlage weiterhin die Aufwendungen zur Erfüllung des Kindertagesstättenwesens.

 

Der Verlust wird durch ausreichende Gewinnvorträge aus Vorjahren gedeckt.

 

Die Erträge steigen entsprechend der prognostizierten Orientierungsdaten (Hinweis auf die Einkommensteueranteile). Der Hebesatz für die Grundsteuerberechnungen wurde auf 400 Prozentpunkte gesenkt. Bei der Gewerbesteuer wird ein deutlicher Anstieg erwartet.

 

Die Grundsteuer A und B wurden auf Basis eines Hebesatzes von 400 v.H. (Vorjahr 450 v.H.) berechnet.

 

Trotz weiterhin positiver Konjunkturdaten sind im Verlauf der mittelfristigen Finanzplanung vorerst keine Gewinne zu erwarten. Diesbezüglich wird auf die steigenden Zinsbelastungen, die im Bezug zur Steuerkraftentwicklung stehenden Transferleistungen und die künftigen Abschreibungsaufwendungen verwiesen.

 

Die größten Aufwandspositionen beziehen sich neben der Kreis- und der Samtgemeindeumlage auf die Aufgaben zur Erfüllung des Kindertagesstättenwesens.

 

Der Finanzhaushalt 2023 schließt mit einem Finanzmittelverlust in Höhe                         von € 1.357.600,00.

 

Die veranschlagten Investitionen des Haushaltsjahres 2023 werden überwiegend durch eine Kreditmittelveranschlagung sowie Fördermittel, den Verkauf eines Baugrundstückes und die vorhandene Liquidität finanziert.

 

Auf die Tilgung der Zwischenfinanzierung zur Erschließung des Baugebietes in Klein Flöthe wird hingewiesen.

 

Eine aktive Darlehensaufnahme wird natürlich erst mit dem echten Finanzbedarf       (vorauss. nach Abschluss der Vorhaben) erfolgen.

 

 

Im Stellenplan erfolgen keine Änderungen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2023 incl. Stellenplan 2023 wird erlassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: