Betreff
Sitzverlust des Ratsherrn Dr. Oliver Schön;
Feststellungsbeschluss gem. § 52 Absatz 2 NKomVG.
Vorlage
O-XIX/029/2023
Art
Beschlussvorlage Ohrum

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 31. Dezember 2022 hat Herr Dr. Oliver Schön dem Bürgermeister der Gemeinde Ohrum schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat als Ratsherr des Rates der Gemeinde Ohrum mit sofortiger Wirkung niederlegt. Die schriftliche Rücktritterklärung ist der Verwaltung am 13. Januar 2023 zugegangen.

 

Gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung verlieren Abgeordnete ihren Sitz in der Vertretung durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten. Eine Verzichtserklärung darf nicht in elektronischer Form abgegeben und nicht widerrufen werden.

 

Nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG stellt die Vertretung zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob eine Voraussetzung für den Sitzverlust vorliegt.

 

Vor der Feststellung des Sitzverlustes ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

An der Beratung und Beschlussfassung über den Sitzverlust wirkt Ratsherr Dr. Oliver Schön nach § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 41 NKomVG nicht mit.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Nach § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass Ratsherr Dr. Oliver Schön seinen Sitz im Rat der Gemeinde Ohrum nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.

 


Finanzielle Auswirkungen: keine

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                             

Jährliche Folgekosten:                                                                    

Jährliche Abschreibungen: