Betreff
Haushaltssatzung und -plan 2023 sowie Stellenplan 2023 und Haushaltssicherungskonzept 2023
Vorlage
D-XIX/018/2023
Art
Beschlussvorlage Dorstadt

Sachverhalt:

Hierzu wird auf die beigefügten Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen (insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.

 

Die Haushaltsplanung 2023 weist im ordentlichen Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von 89.800,00 € aus. Auch in der mittelfristigen Finanzplanung sind künftig Verluste zu erwarten.

 

Die Erträge der Gemeinde Dorstadt sind nahezu stabil und wurden auf der Basis der Orientierungsdaten des Landes für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung hochgerechnet.

 

Die kalkulierten Abschreibungen sind überwiegend durch die geplanten Investitionsvorhaben geprägt.

 

Die wesentlichen Transferleistungen stehen in Abhängigkeit zur Steuerkraft (Kreis- und Samtgemeindeumlage) bzw. zur Belegungsquote im Bereich Kindertagesstättenwesen (Zweckverbandsumlage).

 

Die veranschlagten Sach- und Dienstleistungen liegen über dem Betrag, der gem. der abgeschlossenen Zielvereinbarung als Konsolidierungsziel betrachtet wird.

Deutliche Mehrkosten für Sanierung und Unterhaltung im Produkt Liegenschaften müssen veranschlagt werden. Außerdem belasten die gestiegenen Energiekosten den Haushalt deutlich.

 

Im Finanzhaushalt werden für 2023 Finanzmittelverluste in der lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von 80.500,00 € erwartet. Für 2024 bis 2026 sind mittelfristig jährliche Finanzmittelverluste über 100.000 € absehbar.

 

Investitionen fallen im Wesentlichen für das Dorfgemeinschaftshaus und ein neues Spielplatzgerät in Höhe von insgesamt 1.004.000 € (Fördermittel entsprechend 580.000 €) an, die haushaltsrechtlich kreditfinanziert werden müssen (zuzüglich Haushaltsübertragungen aus 2022). Das Projekt Dorfgemeinschaftshaus wurde für eine bessere Übersichtlichkeit nicht als Haushaltsrest übertragen, sondern neu veranschlagt.

 

Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist erforderlich. Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen seit 2012 sowie die Haushaltskonsolidierungsleistungen gem. der abgeschlossenen Zielvereinbarung wurden hierbei dokumentiert.

 

Es besteht grundsätzlich die Erwartung des Innenministeriums, zur regelmäßigen Anpassung der Ertragsentwicklungen und somit auch der Verpflichtung, die eigenen Einnahmemöglichkeiten so weit wie möglich auszuschöpfen.

 

Der Rat der Gemeinde Dorstadt muss sich zwingend mit nachhaltigen Haushaltssicherungsmaßnahmen befassen.

 

Im Haushalt 2023 werden die bisherigen Haushaltsvermerke zur Deckungsfähigkeit in den Produkten „Gemeindestraßen“, „Straßenbeleuchtung“ und „Dorfgemeinschaftshaus“ wiederaufgenommen. Ein Deckungsvermerk für die gegenseitige Deckung der Zinsen (Liquiditäts-, Investitionskredite) wurde aufgenommen. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2023 inkl. Stellenplan 2023 wird erlassen.

·         Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept 2023 wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    verschiedene                                 verschiedene

Mittel stehen zur Verfügung:     

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: