Betreff
Dorfentwicklung in der Samtgemeinde Oderwald;
hier: Prioritätenliste der Maßnahmen in der Gemeinde Dorstadt
Vorlage
D-XIX/017/2023
Art
Beschlussvorlage Dorstadt

Sachverhalt:

Der Dorferneuerung in Niedersachsen liegt das Dorfentwicklungsprogramm des Landes zu Grunde. Nach der Aufnahme einer Region in das Dorfentwicklungsprogramm wird eine auf die speziellen Erfordernisse der Region abgestellte Dorfentwicklungsplanung durchgeführt.

 

Nach Fertigstellung und Genehmigung des Dorfentwicklungsplanes beginnt eine Förderperiode, in der Fördermittel für öffentliche und private Dorfentwicklungsprojekte beantragt werden können. Aufgabe der Dorfentwicklung ist es, landwirtschaftliche und / oder ortsbildprägende Bausubstanz zu erhalten, den neuen funktionalen Anforderungen anzupassen oder einer neuen Nutzung zuzuführen, um so den dauerhaften Bestand sicherzustellen.

 

Der Dorferneuerungsplan der Dorfregion Oderwald ist als Ergebnis der Ortsbegehungen und Arbeitskreissitzungen im Jahr 2019 durch das Planungsbüro Warnecke aus Braunschweig erstellt worden und bildet somit die Grundlage antragsfähiger (öffentlicher) Maßnahmen.

 

Innerhalb dieses Dorferneuerungsplanes sind die ortsbezogenen Maßnahmen gem. dem für die Dorfentwicklung erforderlichen Anforderungsprofil nach ihrer Umsetzungsdringlichkeit bewertet worden.

 

Im Hinblick auf den derzeitigen Umsetzungsstand und der Tatsache, dass für das Folgejahr ein Verlängerungsantrag für die Dorfregion Oderwald beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung in Braunschweig gestellt werden soll, sind die in der Prioritätenliste hinterlegten öffentlichen Vorhaben auf Ihre Umsetzungsabsicht und –dringlichkeit zu überprüfen bzw. anzupassen. Zusätzliche Maßnahmen wären ebenfalls zu benennen.

 

Über die aktualisierte Prioritätenliste wird im Anschluss durch den Lenkungsausschuss Dorfregion Oderwald, bestehend aus den Mitgliedern des Samtgemeindeausschusses und den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden - beraten.

 

Die Fortschreibung der Prioritätenliste 2023 ist im Entwurf als Anlage beigefügt.

 

 

Auf die Maßnahmenliste der Gemeinde Dorstadt wird insoweit verwiesen.

 

Lfd.Nr.:    Maßnahme:                                                                                 Einstufung:                   Kostenschätzung:

1                 Sanierung DGH mit Vorplatzgestaltung                                     C1                                     750.000 Euro

2                 Erneuerung und evtl. Ergänzung der                                          C1                                     500.000 Euro

                   Nebenanlagen der L 615 (westliche Seite)

                   Einschließlich Bepflanzung

3                 Erneuerung „Alter Holzweg“ (Startprojekt)                              C1                                     400.000 Euro

4                 Errichtung eines Dorfplatzes (westlich der                               C1                                     300.000 Euro

                   Harzstraße)

 

Hinweis:

Um interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern einen Einblick in das Förderprogramm mit den damit verbundenen geänderten Fördermöglichkeiten für private Maßnahmen geben zu können und um Fragen zu beantworten, findet am Dienstag, 14.03.2023, um 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Ohrum, Zum Sportplatz 3, 38312 Ohrum, eine Informationsveranstaltung statt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird um Entscheidung gebeten, ob die vorstehende Liste bestätigt, geändert und/oder ergänzt werden soll.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                                                                                             

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                             

Jährliche Folgekosten:                                                                    

Jährliche Abschreibungen: