Sachverhalt:
Auf der Grundlage des. o. g. Zuwendungsantrages hat die Gemeinde Ohrum einen Bewilligungsbescheid vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) vom 12.05.2021 über eine Zuwendung in Höhe von € 500.000,00 (61,48 %) erhalten. Der Bewilligungszeitraum läuft per 30.08.2023 ab.
Aufgrund verschiedener bekannter Aspekte verzögerte sich die Ausbauplanung und die Umsetzung. Nunmehr sind alle Rahmenbedingungen für die Durchführung des Projektes gegeben. Gleichzeitig wird der marode Regenwasserkanal im Straßenverlauf „Zum Sportplatz“ erneuert (Feststellung im Rahmen Neubau DGH).
Einem Antrag auf Fristverlängerung beim ArL wird voraussichtlich nur teilweise stattgegeben.
Der Förderanteil GA-VE-Zuwendung (Landesförderung) muss bis spätestens 15.11.2023 abgerechnet werden. Diese Frist wird voraussichtlich nicht haltbar sein.
Der Förderanteil EU-Zuwendung (53 % = rd. 431.000 €) kann bis 30.06.2024 abgerechnet werden.
Die Zuwendungsgrundlage beläuft sich auf rd. 813.200,00 € (Kostenschätzung aus 2019/2020).
Das beauftragte Planungsbüro Damer und Partner, Vienenburg wird die Ausbauplanung incl. Erneuerung des Regenwasserkanals und eine aktuelle Kostenberechnung in der Sitzung vorstellen. Die Kosten für die Erneuerung des Regenwasserkanals werden zu ca. 50% jeweils vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Oderwald und von der Gemeinde Ohrum (kein Fördertatbestandteil) getragen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der vorgestellten Ausbauplanung wird zugestimmt.
·
Die Baumaßnahme wird entsprechend durchgeführt und die
öffentliche Ausschreibung der Baumaßnahme wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: