Betreff
Zuwendung Förderverein Dorfgemeinschaft Ohrum e.V.; Sachspende Lautsprecheranlage für das Dorfgemeinschaftshaus incl. Zusatzkomponenten.
Vorlage
O-XIX/033/2023
Art
Beschlussvorlage Ohrum

Sachverhalt:

Gem. § 111 Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung ihrer Aufgaben beteiligen. Für die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ist der Hauptverwaltungsbeamte (der Bürgermeister) zuständig.

 

Der Förderverein Dorfgemeinschaft Ohrum e.V hat eine Lautsprecheranlage mit Zubehör im Wert von 3.597,38 € (siehe beigefügte Rechnung) für das DGH beschafft. 

 

Es wird um die Genehmigung zur Annahme der Sachspende gebeten.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der Annahme der Sachspende “Lautsprecheranlage mit Zubehör“ für das DGH wird gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG zugestimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: