Betreff
Anpassung der Gebührenordnung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald.
Vorlage
ZKO/0086/2023
Art
Verwaltungsvorlage Zweckverband

Sachverhalt:

Die Kindertagesbetreuung wird auf Bundesebene im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) geregelt. Für alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, besteht gem. § 24 SGB VIII ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder durch Tagespflege bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben bis zum Schuleintritt ebenfalls einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Ergänzend besteht für die Kinder vor Vollendung des ersten Lebensjahres bereits ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder durch Tagespflege oder wenn die Eltern berufstätig sind oder sie beispielsweise an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme teilnehmen.

Die bundesrechtlichen Vorgaben werden auf der Länderebene durch entsprechende Gesetze, Verordnungen und andere Vorschriften ausgefüllt. Für das Land Niedersachsen gilt hier das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (NKiTaG) in der Fassung vom 7. Juli 2021. Diese Pflichtaufgabe ist vom Landkreis Wolfenbüttel als öffentlicher Jugendhilfeträger auf die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden übertragen worden.

 

Die Gesamtausgaben der Kinderbetreuung werden neben der Defizitfinanzierung durch die Mitgliedsgemeinden durch:

-           Finanzhilfen des Landes Niedersachsen

-           Übernahme von Kostenbeiträgen nach § 90 SGB VIII durch den Landkreis            Wolfenbüttel

-           Betriebskostenzuschüsse des Landkreises Wolfenbüttel in Höhe von zzt.
            64 %, die das Land für die Durchführung der Finanzhilfe zugrunde legt.

-           Elternbeiträge

anteilig finanziert.

Der Vollständigkeit muss zu letztgenannten Punkt erwähnt werden, dass selbst diese bzw. die vorgeschlagene Gebührenanpassung nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten abdecken.

 

Das von den Mitgliedsgemeinden zu tragende Defizit hat sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht. So dass für das Haushaltsjahr 2022 ein Defizit von 1,0 Mio. Euro zugrunde zu legen war.

Das Defizit wird sich künftig noch einmal um ca. 400.000,00 Euro deutlich erhöhen, weil die neu zu errichtende Kindertagesstätte „Zwergenbutze“ in Börßum ihren Betrieb mit einer Krippen- und zwei Kindergartengruppen aufnehmen wird. Die Containeranlage an der Oderwaldhalle mit insgesamt bis zu 22 Kindergartenplätzen wird als temporäre Betriebsform auch für das Kindergartenjahr 2023/24 vorgehalten werden. Außerdem betragen die Kosten der Tarifeinigung im TVöD in 2023 rd. 110.000,00 € und ab 2024 rd. 250.000,00 €.

Diese Aufwendungen und Kostensteigerungen sind erforderlich und unvermeidbar, um den Erziehungsberechtigten und Eltern im Zweckverbandsgebiet den gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu ermöglichen.

Für den Zweckverband Kindergarten Oderwald und somit allen Mitgliedskommunen der Samtgemeinde Oderwald ist eine Finanzierung dieser steigenden Kosten auf Dauer nicht tragbar, zumal neben dem laufenden Aufwand für Kinderbetreuung bis zum Schuleintrittsalter auch weitere kostenintensive Aufgaben in der Schaffung von ausreichenden Betreuungsplätzen zu bewältigen sind.

Insofern gilt es, die stark steigenden Defizitkosten u.a. auch über anteilige höhere Kostenbeteiligungen Dritter zu reduzieren.

Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass aus den Reihen der Mitglieder der Zweckverbandsversammlung eine Überarbeitung der Gebührenstruktur (Einkommensstufen) angeregt wurde - da der überwiegende Teil der Eltern und Erziehungsberechtigten in die Stufe 5 eingestuft wird – wurde die Gebührenordnung grundlegend überarbeitet.

Die neue Gebührenordnung ist der Verwaltungsvorlage als Anhang beigefügt.

Für die Teilnahme am Mittagessen wird zzt. ein pauschales Verpflegungsgeld von 55 Euro erhoben. Die letztmalige Anpassung erfolgte zum Kindergartenjahr 2015/2016.

Mit dem Hinweis darauf, dass der verwaltungsseitige Personalaufwand als umlagefähiger Schlüssel und insbesondere die Energiekostensteigungen nicht eingepreist sind, ergibt sich für die kalkulatorische Preisermittlung für die Rechnungsjahre 2018 bis 2022 eine Unterdeckung von 0,98 Euro je Essen. 50 v.H. der Unterdeckung sollen auf die Verpflegungspauschale umgelegt werden.

Bisherige Gebührenstaffelung:

Betreuungsform

 

Einkommens-stufe

Nettojahreseinkünfte in Euro/Monat

Krippe

Kindergarten ganztags

 

 

 

vormittags

3/4-tags

anteilig für 1,5 Std.

 

 

 

 

 

Stufe 1

bis 1.500

176 €

208 €

32 €

Stufe 2

ab 1.500,01 bis 1.800

200 €

242 €

38 €

Stufe 3

ab 1.800,01 bis 2.100

224 €

286 €

43 €

Stufe 4

ab 2.100,01 bis 2.500

255 €

334 €

49 €

Stufe 5

ab 2.500,01

286 €

384 €

56 €

 

 

 

NEU

Betreuungsform

 

Einkommensstufe

Nettojahreseinkünfte in Euro/Monat

Krippe

Kindergarten ganztags

 

 

 

vormittags

¾-tags

Anteilig für 1,5 Std.

 

Stufe 1

bis 1.800

180 €

213 €

33 €

 

Stufe 2

ab 1.801 bis 2.100

230 €

293 €

44 €

 

Stufe 3

ab 2.101 bis 2.500

261 €

342 €

52 €

 

Stufe 4

ab 2.501 bis 2.800

274 €

359 €

55 €

 

Stufe 5

ab 2.801 bis 3.100

288,€

377 €

58 €

 

Stufe 6

ab 3.101 bis 3.400

302 €

396 €

61 €

 

Stufe 7

ab 3.401 bis 3.700

310 €

406 €

63 €

 

Stufe 8

ab 3.701 bis 4.000

318 €

416 €

65 €

 

Stufe 9

ab 4.001

326 €

426 €

67 €

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die als Anlage beigefügte Neufassung der Gebührenordnung für die Kindertagesstätten des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald wird beschlossen.

 

Es werden damit insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:

1.         Die 1. Einkommensstufe wird auf 1.800 Euro angehoben.

2.         Es werden insgesamt 9 Einkommensstufen eingeführt.

3.         Das pauschale Verpflegungsgeld wird ab dem 01.08.2023 auf        monatlich 64 Euro festgesetzt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                             

Jährliche Folgekosten:                                                                    

Jährliche Abschreibungen: