Betreff
Haushaltssatzung und -plan 2023 sowie Stellenplan 2023 für den Zweckverband Kindergarten Oderwald.
Vorlage
ZKO/0087/2023
Art
Verwaltungsvorlage Zweckverband

Sachverhalt:

Den Mitgliedskommunen des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald wird die Haushaltssatzung und der-plan 2023 sowie der Stellenplan 2023 zwecks Zustimmung durch die Gemeinderäte (Gemeinden Cramme und Ohrum durch die Bürgermeister) kurzfristig vorgelegt.

 

Die Stellungnahme des Elternbeirates wird zeitgleich eingeholt. Die wesentlichen Planungsdaten, sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

 

Der Haushalt 2023 hat folgendes Volumen:

 

  1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                              Euro      3.088.900,00     

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                             Euro      3.088.900,00

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                  Euro                    0,00      

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                  Euro                    0,00

 

 

  1. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit             Euro      3.081.400,00

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit           Euro      3.078.900,00

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                    Euro                    0,00

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                   Euro           18.500,00                                        

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                Euro                    0,00

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                              Euro                    0,00

 

 

Die Verbandsumlage (gleichzeitig das Defizit der Aufgabe Kindertagesstättenwesen) beläuft sich auf insgesamt € 533.300,00. Die geringe Verbandsumlage liegt insbesondere an den Nachzahlungen des Landes und des Landkreises (Finanzhilfe) für die Jahre 2021 und 2022.

 

Wesentliche Veranschlagungen:

 

Bei der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen werden bereits in 2023 mehrere Jahre abgerechnet, die auch schon die Billigkeitsleistungen und die Erhöhung der Wochenstundenpauschalen sowie die temporäre Einrichtung an der Oderwaldhalle beinhalten. Hierdurch entstehen in 2023 erheblich höhere Nachzahlungen als bisher erwartet.

 

Beim Betriebskostenzuschuss des Landkreises Wolfenbüttel sind Nachzahlungen für Jahre, die in der Planung bereits für 2022 angedacht waren, erst in 2023 kassenwirksam, so dass auch hier der Ansatz entsprechend erhöht werden kann.

 

Die Erstattung von Personalkosten für die heilpädagogische Fachkraft in der seit 01.08.2022 bestehenden Integrationsgruppe des Kindergarten Oderwald erfolgt ebenfalls erst in 2023 für das Vorjahr. Die Endabrechnung der Förderung aus der Richtlinie Qualität in Kindertagesstätten für eine Zusatzkraft Betreuung rückwirkend für die Jahre ab 01.08.2020 erfolgt, nicht wie erwartet, auch erst in 2023.

 

Mit der Eröffnung der neuen Kindertagesstätte in Börßum und der angedachten Gebührenanpassung ab dem 01.08.2023 kann der Ansatz für die Benutzungsgebühren überproportional erhöht werden. Gleiches gilt für die Erträge aus der Mittagsverpflegung.

Festzustellen ist, dass in 2023 mehrere Faktoren zusammenkommen, die ein weitaus höheres Ertragsaufkommen einbringen als in den bisherigen Planungen vorgesehen. 

 

Auf der Seite der Aufwendungen sind die Erhöhung der Beschäftigungsentgelte und der damit einhergehenden Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge und der Arbeitgeberleistungen zur VBL aufgrund der Einrichtung der weiteren Kindertagesstätte in Börßum und des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst zu nennen. Für die Folgejahre wird allein wegen der Tariferhöhung eine Steigerung der Personalkosten in Höhe von rd. 250.000 Euro jährlich eintreten.

 

Die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen beinhaltet den Austausch der Terrassentüren mit der Angleichung der Außenfläche im Kindergarten Oderwald sowie notwendige Renovierungsarbeiten in diesem Kindergarten. Die Kosten werden zu je 1/3 von den Gemeinden Dorstadt, Heiningen und Ohrum getragen.

 

Die Erhöhung des Ansatzes der Bewirtschaftungskosten beinhaltet Energiepreisanpassungen und Mehrkosten für die Einrichtung der neuen Kindertagesstätte in Börßum.

 

Die Erhöhung der Ansätze für Geschäftsaufwendungen und Anschaffungen für Geringwerte Wirtschaftsgüter sind der Erstausstattung der neuen Kindertagesstätte in Börßum geschuldet.

 

 Änderungen im Stellenplan:

 

Die Änderungen im Stellenplan beinhalten eine zusätzliche Vertretungskraft für alle Einrichtungen aufgrund des Tarifabschlusses im Sozial- und Erziehungsdienst im vergangenen Jahr (Einführung von Regenerations- und Umwandlungstagen) sowie die Einrichtung einer Integrationsgruppe im Kindergarten Oderwald in Dorstadt. Außerdem sidn die Änderungen aufgrund der Neueröffnung der Kindertagessstätte in Börßum eingearbeitet.

 

Die lfd. Nr. 6 ist neu eingefügt. Es handelt sich um die Leiterin der neuen Kindertagesstätte in Börßum. Die nachfolgenden Nummerierungen erhöhen sich um die Zahl 1.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·        Die Haushaltssatzung und –plan 2023 sowie der Stellenplan 2023 für den Zweckverband Kindergarten Oderwald wird beschlossen/erlassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                   xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:           ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                             

Jährliche Folgekosten:                                                                    

Jährliche Abschreibungen: