Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Flöthe hat in seiner Sitzung am 03.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes “Pfarrgarten“ im Ortsteil Groß Flöthe in der Gemeinde Flöthe zur Entwicklung der Wohnbebauung beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt die Gemeinde in eigener Verantwortung Bauleitpläne aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.
Nach § 1 Abs. 2 BauGB sind
Bauleitpläne der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der
Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Aufgrund der innerörtlichen Vorprägung soll der Bebauungsplan gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung mit den Verfahrenserleichterungen gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB aufgestellt werden. Unter anderem entfallen damit die Eingriffsregelung und der Umweltbericht.
Das Planungsbüro Volker Warnecke, Braunschweig, hat hierzu einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeitet (s. Anlage) und wird diesen in der Sitzung am 14.09.2023 erläutern.
Als nächster Verfahrensschritt ist beabsichtigt, die Planzeichnung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Entwurf
des Bebauungsplans “Pfarrgarten“ im Ortsteil Groß Flöthe in der Gemeinde Flöthe
mit Begründung wird gebilligt.
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Die
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu dem
Bebauungsplan “Pfarrgarten“ im Ortsteil Groß Flöthe in der Gemeinde Flöthe wird
beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: