Betreff
Kooperationsvereinbarung LEADER „Nördliches Harzvorland“ zur Einrichtung eines LEADER-Kofinanzierungspools „Nördliches Harzvorland“ inklusive eines Zusatz-Kofinanzierungspools des Landkreises Wolfenbüttel.
Vorlage
SG-XI/124/2023
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Anlass und Ziele

 

Hintergrund LEADER

 

Seit 1991 setzt sich die EU dafür ein, dass ländliche Regionen mit LEADER für die Regionalentwicklung eine Methode an die Hand gegeben wird, mit der sie vor Ort Partnerschaften des öffentlichen, privaten, sozialen und wirtschaftlichen Sektors aufbauen können. Diese Partnerschaften sollen eine Region dazu befähigen, deren Entwicklung mit innovativen Projekten voranzutreiben. So wurden von der Region „Nördliches Harzvorland“ ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet, mit dem sich die Region als LEADER-Region beim Land Niedersachsen beworben hat. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) verkündete am 21. Dezember 2022 die LEADER-Regionen in Niedersachsen. Für die Förderperiode 2023 – 2027 stehen der Region Nördliches Harzvorland somit Fördergelder in Höhe von 3,65 Mio. Euro für die gemeinschaftliche und bedarfsgerechte Gestaltung der Zukunft zur Verfügung. Diese Mittel können bis zum Jahr 2029 verausgabt werden.  Partner sind die Samtgemeinden Baddeckenstedt, Elm-Asse, Oderwald, die Gemeinde Schladen-Werla sowie die Städte Goslar, Salzgitter und Wolfenbüttel. 

 

Die LEADER-Förderung sieht ein regionales Budget in Höhe von 3,65 Mio. Euro vor, das von der sogenannten Lokalen Aktionsgruppe (LAG) als Mitgliederversammlung der LEADER-Region quasi eigenständig verwaltet wird. Hierzu haben sich die LEADER-Regionen eigene Förderbedingungen im Regionalen Entwicklungskonzept gegeben, auf deren Grundlage Projektprüfungen und -beschlüsse vorzunehmen sind. Die formellen Zuwendungen der EU-Mittel wie auch die Förderbescheidabwicklung erfolgt dann über das Amt für regionale Landesentwicklung.

 

Hintergrund verpflichtende öffentliche Kofinanzierung

 

Ein Anteil von einem Viertel der EU-Fördermittel muss bei LEADER-Projekten zwingend über Nicht-EU-Mittel bzw. nationale öffentliche Mittel gedeckt werden. Bedeutet: 1 Euro LEADER-Förderung muss zusätzlich mit 0,25 € öffentlich kofinanziert werden. Private ProjektträgerInnen, z.B. gemeinnützige Vereine, müssen dafür zusätzliche öffentliche Mittel z.B. über eine Beteiligung der Kommunen oder anerkannte Stiftungen akquirieren. Die öffentliche Kofinanzierung erhält der/die ProjektträgerIn zusätzlich zur LEADER-Förderung und vermindert somit den notwendigen Eigenanteil. Währenddessen gilt der Eigenanteil von öffentlichen Antragstellern als öffentliche Kofinanzierung.

 

An dieser Stelle soll noch darauf hingewiesen werden, dass Maßnahmen von Vereinen und privaten Antragstellenden nur dann in den LEADER-Regionen Unterstützung erfahren, wenn sie die Ziele des Regionalen Entwicklungskonzeptes unterstützen und entsprechende Wirkung entfalten. Insofern dienen auch diese Projekte, ebenso wie öffentliche Maßnahmen, immer auch der Region bzw. Regionalentwicklung.

 

Kofinanzierungspool Nördliches Harzvorland und Zusatz-Kofinanzierungspool des Landkreises Wolfenbüttel

 

Mit dem Kofianzierungspool der LEADER-Region Nördliches Harzvorland und dem Zusatz-Kofinanzierungspool des Landkreises Wolfenbüttel stehen Mittel für die Kofinanzierung von Projekten in der LEADER-Region „Nördliches Harzvorland“ zur Verfügung. Die Beteiligung des Landkreises Wolfenbüttel in Höhe von 66.111,00 € jährlich von 2023 bis 2029 steht unter dem Vorbehalt, dass alle Samt- bzw. Einheitsgemeinden dieser LEADER-Region aus dem Landkreis Wolfenbüttel sich in der Summe mit dem Schlüssel in Höhe von 1 Euro/Einwohner*in anteilig an der Finanzierung dieses Pools beteiligen, bei paritätischer Aufteilung entspricht das einem jährlichen Beitrag von 13.222,20 € (66.111 Einwohner / 5 beteiligte Kommunen aus dem LK Wolfenbüttel). Dieser Wert entspricht auch dem Anteil der Stadt Salzgitter. Die Stadt Goslar wird sich nicht am Kofinanzierungspool beteiligen.

 

Die Zusammensetzung der beiden Kofinanzierungspools für die gesamte Förderperiode ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung: 

 

Verteilerschlüssel nach Gesamtsumme EW Einwohner LK WF, paritätische Verteilung (jährlich)

 

Kofinanzierungspool der LEADER-Region Nördliches Harzvorland

Kommune

Anteile (%)

Beitrag (€)

Hinweise

Samtgemeinde Baddeckenstedt

16,6 %

13.222,20 €

Gesamtsumme der Mitgliedskommunen LK Wolfenbüttel:
66.111,00 €

Samtgemeinde Elm-Asse

16,6 %

13.222,20 €

Gemeinde Schladen-Werla

16,6 %

13.222,20 €

Samtgemeinde Oderwald

16,6 %

13.222,20 €

Stadt Wolfenbüttel

16,6 %

13.222,20 €

Stadt Salzgitter

16,6 %

13.222,20 €

 

Summe

100 %

79.333,20 €

 

Zusatz-Kofinanzierungspool des Landkreises Wolfenbüttel

Kommune

Beitrag (€)

Hinweise

Landkreis Wolfenbüttel

66.111,00 €

Mittel ausschließlich für Projekte aus dem LK Wolfenbüttel

Gesamtsumme

145.444,20 €

 

 

 

 

Die Einzahlungen verbleiben im Kofinanzierungspool, wenn nicht alle Mittel in dem jeweiligen Jahr benötigt werden. Die Mittel des Kofinanzierungspools sollen für die Folgejahre übertragbar sein.

 

Die Mittel aus dem Kofinanzierungspool des Nördlichen Harzvorlandes werden ohne Bezug zu den Mitteln des Zusatz-Kofinanzierungspool des Landkreises Wolfenbüttel gem. Beschluss der LAG herangezogen werden. Sofern noch Mittel im Zusatz-Kofinanzierungspool des Landkreises Wolfenbüttel zur Verfügung stehen, werden die zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Kofinanzierungspool des Nördlichen Harzvorlandes in gleicher Höhe ergänzt, wenn sich das Projekt im Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel befindet und noch Mittel im Zusatz-Kofinanzierungspool des Landkreises befinden.

 

Sind die Mittel der beiden Kofinanzierungspools aufgebraucht, ist eine Kofinanzierung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Es ist kein Vorbehaltsbeschluss der LAG Nördliches Harzvorland möglich, der sich auf noch nicht vorhandene Mittel bezieht.

 

Bei einer Auflösung der LEADER Aktionsgruppe „Nördliches Harzvorland“ oder bei Verlassen einer der beteiligten Kommunen vor Ende der jeweils aktuellen Förderperiode wird der noch vorhandene und von den betroffenen Kommunen bereit gestellte Kofinanzierungspoolanteil zurückgezahlt. Grundlage für die Höhe der Auszahlung ist der zu diesem Zeitpunkt vorhandene Betrag und der prozentuale Anteil, der von der Kommune zum jeweiligen Kofinanzierungspool beigetragen wurde. Die Rückzahlungssumme darf dabei die kumulierte Einzahlungssumme nicht überschreiten.

 

Für die Errichtung eines LEADER-Kofinanzierungspools sowie die Übernahme des Finanzmanagements durch den Landkreis Wolfenbüttel ist eine entsprechende Kooperationsvereinbarung der beteiligten Partner abzuschließen. Dazu übertragen die Kooperationspartner dem Landkreis Wolfenbüttel folgende Aufgaben für den Kofinanzierungspool der LEADER-Region „Nördlichen Harzvorland“ und für den Zusatz-Kofinanzierungspool des Landkreises Wolfenbüttel:

 

         Berechnung und Abruf der Kofinanzierungsanteile der beteiligten Kommunen

         Bestätigung der vorhandenen Kofinanzierungsmittel im Antragsprüfverfahren des Amtes für regionale Entwicklung (ArL)

         Auszahlung der Kofinanzierungsmittel an die Projektträger

         Bestätigung der Auszahlung an das ArL

         ggf. Beteiligung an der Vor-Ort-Kontrolle der Projekte durch das ArL

 

Die Zusammenarbeit der Kommunen innerhalb der ILE-Region hat zu stärkerer Kooperation geführt, das Regionalbewusstsein gestärkt und das „Kirchturm-Denken“ deutlich reduziert. Eine weitere aktive Zusammenarbeit der Kommunen zukünftig im Rahmen von LEADER-Regionen sollte daher unterstützt werden, auch indem eine LEADER-Förderung für private Vorhaben erleichtert wird. Daher wird empfohlen, dass sich die Samtgemeinde Oderwald an den Kofinanzerungspools der LEADER-Region Nördliches Harzvorland beteiligt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

1.    Die Samtgemeinde Oderwald beteiligt sich am Kofinanzierungspool Nördliches Harzvorland der LEADER-Region Nördliches Harzvorland im Jahr 2023 sowie den Folgejahren bis 2029 mit einem Betrag in Höhe von jährlich 13.222,20 €. Haushaltsmittel für das Jahr 2023 werden über die Nachtragshaushaltsplanung bereitgestellt.

 

2.    Aus dem Kofinanzierungspool Nördliches Harzvorland können 50% der erforderlichen Kofinanzierungsmittel von LEADER-Projekten in der Region „Nördliches Harzvorland“ bereitgestellt werden, insofern sich die Kommune, indem das Projekt verortet ist, am Kofinanzierungspool Nördliches Harzvorland beteiligt.

 

3.    Für Projekte der LEADER Region „Nördliches Harzvorland“, die im Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel zu verorten sind, können durch die Mittel des Zusatz-Kofinanzierungspools des Landkreises Wolfenbüttel weitere 50 % der erforderlichen Kofinanzierungsmittel für Projekte bereitgestellt werden. Für Projekte, die in der LEADER Region liegen und im Landkreis Wolfenbüttel zu verorten sind, können somit bis zu 100 % der erforderlichen Kofinanzierungsmittel bereitgestellt werden.

 

4.    Die Mittel des Kofinanzierungspools werden ausschließlich für folgende Zwecke genutzt: 

a.    Bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen von LEADER müssen bei Förderanträgen von privaten Antragstellern sowie von gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen und Unternehmen etc. die beantragten EU-Fördermittel jeweils mit öffentlichen, nationalen Mitteln kofinanziert werden. Die Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln muss dabei zwingend ¼ der EU-Förderung betragen.

 

b.    Falls das Budget durch private Projekte nicht ausgeschöpft wird, kann es auch für die Kofinanzierung gemeinsamer kommunaler Projekte der LEADER-Region genutzt werden.

 

c.    Verbleibende Finanzmittel können nach Abschluss der aktuellen Förderperiode für Maßnahmen zur erneuten Bewerbung als LEADER-Region verwendet werden.

 

5.    Zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften soll eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abgeschlossen werden.

 

6.    Die Kooperationspartner vereinbaren, dass der Landkreis Wolfenbüttel die Projektträgerschaft (Finanzmanagement) für das beschriebene Vorhaben übernimmt.

 

7.    Die Unterstützung von Projekten aus den Kofinanzierungspool Nördliches Harzvorland sowie dem Zusatz-Kofinanzierungspool des Landkreises Wolfenbüttel ist durch die LAG (Lokale Aktionsgruppe) der LEADER-Region Nördliches Harzvorlandes zu beschließen. Mit dem Beschluss der Übernahme der 50% der Kofinanzierungsmittel aus dem Kofinanzierungspool der LEADER-Region werden die Mittel aus dem Zusatz-Kofinanzierungspool des Landkreises Wolfenbüttel für Projekte aus dem Landkreis Wolfenbüttel ebenfalls zur Verfügung gestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    13.222,20 €                                   13.222,20 €

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: