Sachverhalt:
Anlass und Ziele
Hintergrund LEADER
Seit 1991 setzt sich die EU dafür ein, dass
ländliche Regionen mit LEADER für die Regionalentwicklung eine Methode an die
Hand gegeben wird, mit der sie vor Ort Partnerschaften des öffentlichen, privaten,
sozialen und wirtschaftlichen Sektors aufbauen können. Diese Partnerschaften
sollen eine Region dazu befähigen, deren Entwicklung mit innovativen Projekten
voranzutreiben. So wurden von der Region „Nördliches Harzvorland“ ein
Regionales Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet, mit dem sich die Region als
LEADER-Region beim Land Niedersachsen beworben hat. Das Niedersächsische
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) verkündete
am 21. Dezember 2022 die LEADER-Regionen in Niedersachsen. Für die
Förderperiode 2023 – 2027 stehen der Region Nördliches Harzvorland somit
Fördergelder in Höhe von 3,65 Mio. Euro für die gemeinschaftliche und
bedarfsgerechte Gestaltung der Zukunft zur Verfügung. Diese Mittel können bis
zum Jahr 2029 verausgabt werden. Partner
sind die Samtgemeinden Baddeckenstedt, Elm-Asse, Oderwald, die Gemeinde
Schladen-Werla sowie die Städte Goslar, Salzgitter und Wolfenbüttel.
Die LEADER-Förderung sieht ein regionales
Budget in Höhe von 3,65 Mio. Euro vor, das von der sogenannten Lokalen
Aktionsgruppe (LAG) als Mitgliederversammlung der LEADER-Region quasi
eigenständig verwaltet wird. Hierzu haben sich die LEADER-Regionen eigene
Förderbedingungen im Regionalen Entwicklungskonzept gegeben, auf deren
Grundlage Projektprüfungen und -beschlüsse vorzunehmen sind. Die formellen
Zuwendungen der EU-Mittel wie auch die Förderbescheidabwicklung erfolgt dann
über das Amt für regionale Landesentwicklung.
Hintergrund
verpflichtende öffentliche Kofinanzierung
Ein Anteil von einem Viertel der
EU-Fördermittel muss bei LEADER-Projekten zwingend über Nicht-EU-Mittel bzw.
nationale öffentliche Mittel gedeckt werden. Bedeutet: 1 Euro
LEADER-Förderung muss zusätzlich mit 0,25 € öffentlich kofinanziert werden.
Private ProjektträgerInnen, z.B. gemeinnützige Vereine, müssen dafür
zusätzliche öffentliche Mittel z.B. über eine Beteiligung der Kommunen oder
anerkannte Stiftungen akquirieren. Die öffentliche Kofinanzierung erhält
der/die ProjektträgerIn zusätzlich zur LEADER-Förderung und vermindert somit
den notwendigen Eigenanteil. Währenddessen gilt der Eigenanteil von
öffentlichen Antragstellern als öffentliche Kofinanzierung.
An dieser Stelle soll noch darauf
hingewiesen werden, dass Maßnahmen von Vereinen und privaten Antragstellenden
nur dann in den LEADER-Regionen Unterstützung erfahren, wenn sie die Ziele des
Regionalen Entwicklungskonzeptes unterstützen und entsprechende Wirkung
entfalten. Insofern dienen auch diese Projekte, ebenso wie öffentliche
Maßnahmen, immer auch der Region bzw. Regionalentwicklung.
Kofinanzierungspool Nördliches Harzvorland
und Zusatz-Kofinanzierungspool des Landkreises Wolfenbüttel
Mit dem Kofianzierungspool der LEADER-Region Nördliches
Harzvorland und dem Zusatz-Kofinanzierungspool des Landkreises Wolfenbüttel
stehen Mittel für die Kofinanzierung von Projekten in der LEADER-Region
„Nördliches Harzvorland“ zur Verfügung. Die Beteiligung des Landkreises Wolfenbüttel in Höhe von 66.111,00 €
jährlich von 2023 bis 2029 steht unter dem Vorbehalt, dass alle Samt- bzw.
Einheitsgemeinden dieser LEADER-Region aus dem Landkreis Wolfenbüttel sich in
der Summe mit dem Schlüssel in Höhe von 1 Euro/Einwohner*in anteilig an der
Finanzierung dieses Pools beteiligen, bei paritätischer Aufteilung entspricht
das einem jährlichen Beitrag von 13.222,20 € (66.111 Einwohner / 5 beteiligte
Kommunen aus dem LK Wolfenbüttel). Dieser Wert entspricht auch dem Anteil der
Stadt Salzgitter. Die Stadt Goslar wird sich nicht am Kofinanzierungspool
beteiligen.
Die Zusammensetzung der beiden Kofinanzierungspools für die
gesamte Förderperiode ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:
Verteilerschlüssel nach Gesamtsumme EW Einwohner LK WF,
paritätische Verteilung (jährlich)
Kofinanzierungspool der
LEADER-Region Nördliches Harzvorland |
|||
Kommune |
Anteile (%) |
Beitrag (€) |
Hinweise |
Samtgemeinde
Baddeckenstedt |
16,6 % |
13.222,20 € |
Gesamtsumme der
Mitgliedskommunen LK Wolfenbüttel: |
Samtgemeinde Elm-Asse |
16,6 % |
13.222,20 € |
|
Gemeinde Schladen-Werla |
16,6 % |
13.222,20 € |
|
Samtgemeinde Oderwald |
16,6 % |
13.222,20 € |
|
Stadt Wolfenbüttel |
16,6 % |
13.222,20 € |
|
Stadt Salzgitter |
16,6 % |
13.222,20 € |
|
Summe |
100 % |
79.333,20 € |
|
Zusatz-Kofinanzierungspool
des Landkreises Wolfenbüttel |
|||
Kommune |
Beitrag (€) |
Hinweise |
|
Landkreis Wolfenbüttel |
66.111,00 € |
Mittel ausschließlich für
Projekte aus dem LK Wolfenbüttel |
|
Gesamtsumme |
145.444,20 € |
|
Die Einzahlungen verbleiben im Kofinanzierungspool, wenn
nicht alle Mittel in dem jeweiligen Jahr benötigt werden. Die Mittel des Kofinanzierungspools sollen
für die Folgejahre übertragbar sein.
Die Mittel aus dem Kofinanzierungspool des Nördlichen
Harzvorlandes werden ohne Bezug zu den Mitteln des Zusatz-Kofinanzierungspool
des Landkreises Wolfenbüttel gem. Beschluss der LAG herangezogen werden. Sofern
noch Mittel im Zusatz-Kofinanzierungspool des Landkreises Wolfenbüttel zur
Verfügung stehen, werden die zur Verfügung gestellten Mittel aus dem
Kofinanzierungspool des Nördlichen Harzvorlandes in gleicher Höhe ergänzt, wenn
sich das Projekt im Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel befindet und noch
Mittel im Zusatz-Kofinanzierungspool des Landkreises befinden.
Sind die Mittel der beiden Kofinanzierungspools
aufgebraucht, ist eine Kofinanzierung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Es ist kein Vorbehaltsbeschluss der LAG Nördliches Harzvorland möglich, der
sich auf noch nicht vorhandene Mittel bezieht.
Bei einer Auflösung der LEADER Aktionsgruppe „Nördliches
Harzvorland“ oder bei Verlassen einer der beteiligten Kommunen vor Ende der
jeweils aktuellen Förderperiode wird der noch vorhandene und von den
betroffenen Kommunen bereit gestellte Kofinanzierungspoolanteil zurückgezahlt.
Grundlage für die Höhe der Auszahlung ist der zu diesem Zeitpunkt vorhandene
Betrag und der prozentuale Anteil, der von der Kommune zum jeweiligen
Kofinanzierungspool beigetragen wurde. Die Rückzahlungssumme darf dabei die
kumulierte Einzahlungssumme nicht überschreiten.
Für die Errichtung eines LEADER-Kofinanzierungspools sowie die Übernahme
des Finanzmanagements durch den Landkreis Wolfenbüttel ist eine entsprechende
Kooperationsvereinbarung der beteiligten Partner abzuschließen. Dazu übertragen die Kooperationspartner dem
Landkreis Wolfenbüttel folgende Aufgaben für den Kofinanzierungspool der
LEADER-Region „Nördlichen Harzvorland“ und für den Zusatz-Kofinanzierungspool
des Landkreises Wolfenbüttel:
•
Berechnung
und Abruf der Kofinanzierungsanteile der beteiligten Kommunen
•
Bestätigung
der vorhandenen Kofinanzierungsmittel im Antragsprüfverfahren des Amtes für
regionale Entwicklung (ArL)
•
Auszahlung
der Kofinanzierungsmittel an die Projektträger
•
Bestätigung
der Auszahlung an das ArL
•
ggf.
Beteiligung an der Vor-Ort-Kontrolle der Projekte durch das ArL
Die Zusammenarbeit der Kommunen innerhalb
der ILE-Region hat zu stärkerer Kooperation geführt, das Regionalbewusstsein
gestärkt und das „Kirchturm-Denken“ deutlich reduziert. Eine weitere aktive
Zusammenarbeit der Kommunen zukünftig im Rahmen von LEADER-Regionen sollte
daher unterstützt werden, auch indem eine LEADER-Förderung für private Vorhaben
erleichtert wird. Daher wird empfohlen, dass sich die Samtgemeinde Oderwald an
den Kofinanzerungspools der LEADER-Region Nördliches Harzvorland beteiligt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die Samtgemeinde Oderwald beteiligt sich
am Kofinanzierungspool Nördliches Harzvorland der LEADER-Region Nördliches
Harzvorland im Jahr 2023 sowie den Folgejahren bis 2029 mit einem Betrag in
Höhe von jährlich 13.222,20 €. Haushaltsmittel für das Jahr 2023 werden über
die Nachtragshaushaltsplanung bereitgestellt.
2.
Aus dem Kofinanzierungspool Nördliches
Harzvorland können 50% der erforderlichen Kofinanzierungsmittel von LEADER-Projekten
in der Region „Nördliches Harzvorland“ bereitgestellt werden, insofern sich die
Kommune, indem das Projekt verortet ist, am Kofinanzierungspool Nördliches
Harzvorland beteiligt.
3.
Für Projekte der LEADER Region
„Nördliches Harzvorland“, die im Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel zu
verorten sind, können durch die Mittel des Zusatz-Kofinanzierungspools des
Landkreises Wolfenbüttel weitere 50 % der erforderlichen Kofinanzierungsmittel
für Projekte bereitgestellt werden. Für Projekte, die in der LEADER Region
liegen und im Landkreis Wolfenbüttel zu verorten sind, können somit bis zu 100
% der erforderlichen Kofinanzierungsmittel bereitgestellt werden.
4.
Die Mittel des Kofinanzierungspools
werden ausschließlich für folgende Zwecke genutzt:
a. Bei
der Inanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen von LEADER müssen bei
Förderanträgen von privaten Antragstellern sowie von gemeinnützigen Vereinen,
Stiftungen und Unternehmen etc. die beantragten EU-Fördermittel jeweils mit
öffentlichen, nationalen Mitteln kofinanziert werden. Die Kofinanzierung aus
öffentlichen Mitteln muss dabei zwingend ¼ der EU-Förderung betragen.
b. Falls
das Budget durch private Projekte nicht ausgeschöpft wird, kann es auch für die
Kofinanzierung gemeinsamer kommunaler Projekte der LEADER-Region genutzt
werden.
c. Verbleibende
Finanzmittel können nach Abschluss der aktuellen Förderperiode für Maßnahmen
zur erneuten Bewerbung als LEADER-Region verwendet werden.
5.
Zwischen den beteiligten
Gebietskörperschaften soll eine entsprechende Kooperationsvereinbarung
abgeschlossen werden.
6.
Die Kooperationspartner vereinbaren,
dass der Landkreis Wolfenbüttel die Projektträgerschaft (Finanzmanagement) für
das beschriebene Vorhaben übernimmt.
7.
Die Unterstützung von Projekten aus den
Kofinanzierungspool Nördliches Harzvorland sowie dem Zusatz-Kofinanzierungspool
des Landkreises Wolfenbüttel ist durch die LAG (Lokale Aktionsgruppe) der
LEADER-Region Nördliches Harzvorlandes zu beschließen. Mit dem Beschluss der
Übernahme der 50% der Kofinanzierungsmittel aus dem Kofinanzierungspool der
LEADER-Region werden die Mittel aus dem Zusatz-Kofinanzierungspool des
Landkreises Wolfenbüttel für Projekte aus dem Landkreis Wolfenbüttel ebenfalls
zur Verfügung gestellt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
13.222,20 € 13.222,20 €
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: