Betreff
Abschluss von 2 Verträgen zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlage (Bestandsanlagen und künftige Neuanlagen).
Vorlage
C-XIX/042/2023
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Die Cramme Landwind Infrastruktur GmbH & Co KG, Gevensleben betreibt in der Gemarkung der Gemeinde Cramme aktuell 2 Windkraftanlagen (Bestandsanlagen), die durch den bestehenden Bebauungsplan „Windenergieanlagen Cramme“ planungsrechtlich festgesetzt sind.

 

Die Cramme Landwind Infrastruktur GmbH & Co KG, Gevensleben plant in der Gemarkung der Gemeinde Cramme aktuell 6 weitere Windkraftanlagen (Baugenehmigung für die neuanlagen liegt vor), die über den Bebauungsplan zum „Windenergieanlagen Cramme 2“ ebenfalls bereits planungsrechtlich festgesetzt sind.

 

Der Anlagenbetreiber hat der Gemeinde Cramme eine finanzielle Beteiligung gem. § 6 EEG 2023 (sog. Akzeptanzabgabe) angeboten. Hierfür wurden 2 Verträge, auf der Grundlage der bestehenden Musterverträge, vorgelegt (Zur Entwicklung des Mustervertrags initiierte die Fachagentur Wind einen Arbeitskreis mit den kommunalen Spitzenverbänden (DStGB, DST und DLT) und Verbänden der Energiewirtschaft (BDEW, BWE, VKU und WVW). Gemeinsam mit dem Arbeitskreis und mit Unterstützung der Kanzlei Becker Büttner Held Rechtsanwälte PartGmbB wurden Musterverträge zur Umsetzung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 entworfen).

 

In den Verträgen wurde der aktuell zulässige Höchstbetrag der finanziellen Beteiligung ohne Verpflichtung seitens der Gemeinde Cramme festgeschrieben. 

 

Die jährliche Höhe der Beteiligung ergibt sich aus der tatsächlich jährlich eingespeisten Strommenge bestimmt sich nach den Strommengen, die der Betreiber am Verknüpfungspunkt der jeweiligen WEA mit dem Netz an den Stromabnehmer (z.B. Direktvermarkter, Netzbetreiber) liefert.

 

Die Rechtssicherheit der Verträge ist damit gegeben.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschlüsse zu fassen:

·         Mit der Cramme Landwind Infrastruktur GmbH & Co KG, Gevensleben wird der vorliegende Vertrag zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Cramme an 2 Windkraftanlagen (Bestandsanlagen) geschlossen.

 

·         Mit der Cramme Landwind Infrastruktur GmbH & Co KG, Gevensleben wird der vorliegende Vertrag zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Cramme an 6 Windkraftanlagen (künftige Neuanlagen) geschlossen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    Erträge                                         Einzahlungen

Mittel stehen zur Verfügung:     

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: