Sachverhalt:
Die Kirchengemeinde Semmenstedt-Timmern-Kalme hat die der Verwaltungsvorlage beigefügte Änderung der Friedhofsordnung für den Friedhof Kalme geändert und der Samtgemeinde Oderwald zum Zwecke der Anhörung gem. § 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23. November 1927 vorgelegt.
Gem. § 98 Abs. 1 Ziff. 6 NKomVG sind die Samtgemeinden für das Friedhofs- und Bestattungswesen zuständig.
Einwendungen werden seitens der Samtgemeinde Oderwald nicht erhoben.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten,
·
von der Änderung der Friedhofsordnung für den Friedhof
in Kalme Kenntnis zu nehmen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: