Sachverhalt:
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Andreas in Cramme hat die der Verwaltungsvorlage beigefügten Neufassung der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof in Cramme in seiner Sitzung vom 20. Februar 2023 beschlossen und der Samtgemeinde Oderwald zum Zwecke der Anhörung gem. § 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23. November 1927 vorgelegt.
Gem. § 98 Abs. 1 Ziff. 6 NKomVG sind die Samtgemeinden für das Friedhofs- und Bestattungswesen zuständig.
Einwendungen werden seitens der Samtgemeinde Oderwald nicht erhoben.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat/Der Samtgemeindeausschuss wird gebeten,
·
von der Neufassung der Friedhofsgebührenordnung für
den Friedhof in Cramme Kenntnis zu nehmen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: