Sachverhalt:
Mit Antrag vom 16.05.2023 teilte der evangelisch-lutherische Propsteiverband Wolfenbüttel mit, dass für den Friedhof Dorstadt im Haushaltsvollzug 2022 ein rechnerisches Defizit in Höhe von 4.914,09 Euro entstanden ist. Diese Summe ist aufgrund hoher Unterhaltungskosten und anfallenden Fremdarbeiten entstanden. Dem gegenüber stehen rückläufige Bestattungen auf den kirchlichen Friedhöfen.
Eine Rücklagenentnahme in Höhe von 2.445,93 Euro ist berücksichtigt und somit komplett erschöpft.
Der Probsteiverband bittet um Erstattung des Defizits durch die Samtgemeinde Oderwald.
Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den
Defizitausgleich für den Friedhof in Dorstadt für das Jahr 2022 in Höhe von
4.914,09 Euro.
·
Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: