Betreff
Defizitausgleich 2022 Friedhof Klein Flöthe.
Vorlage
SG-XI/138/2023
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 27.04.2023 teilte der evangelisch-lutherische Propsteiverband Wolfenbüttel mit, dass für den Friedhof Klein Flöthe im Haushaltsvollzug 2022 ein rechnerisches Defizit in Höhe von 2.272,00 Euro entstanden ist. Diese Summe ist aufgrund fehlender Einnahmen über die Friedhofsgebühren auf Grund der geringen Anzahl der Bestattungen entstanden. Eine Rücklagenentnahme ist nicht möglich, da diese schon zum Jahresabschluss 2021 aufgebraucht wurde.

 

Der Probsteiverband bittet um Erstattung des Defizits durch die Samtgemeinde Oderwald.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den Defizitausgleich der Kirchengemeinde Flöthe-Flachstöckheim-Ohlendorf für den Friedhof Klein Flöthe für das Jahr 2022 in Höhe von 2.272.00 Euro.

·         Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                      xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: