Sachverhalt:
Mit der Drucksache Nr.: F-XIX/028/2022
wurde dem Rat der Gemeinde Flöthe empfohlen, die Aufgabe
„Kindertagesstättenrecht gem. § 98 Abs. 2 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auf die Samtgemeinde Oderwald zu
übertragen. Das seinerzeit verwaltungsseitig vorgeschlagene Konzept hat
zunächst keine Einstimmigkeit innerhalb des Samtgemeindegebietes hervorrufen
können.
Diese Aufgabenübertragung war und ist
jedoch stets mit der Erwartung verbunden gewesen, dass ein organisatorischer
und finanzieller Rahmen innerhalb des Samtgemeindeverbundes geschaffen werden
muss, der von den Mitgliedsgemeinden Börßum, Cramme, Dorstadt, Flöthe,
Heiningen, Ohrum und der Samtgemeinde Oderwald gleichermaßen mitgetragen wird.
Hierzu haben in dem letzten Dreivierteljahr intensive Gespräche auf der Ebene
der Bürgermeister, in den Gemeinderäten, interfraktionell auf Fraktions- und
Gruppenebene stattgefunden. Vor diesem Hintergrund wird den Räten der
Mitgliedsgemeinden und dem Rat der Samtgemeinde Oderwald nunmehr die
Aufgabenübertragung „Kindertagesstättenrecht“ unter folgenden Rahmenbedingungen
empfohlen:
1. Der Auflösungsbeschluss des
Zweckverbandes Kindergarten Oderwald soll zum 01.01.2024 herbeigeführt werden,
um die Aufgabenübertragung auf die Samtgemeinde Oderwald zum vorgenannten
Termin de facto umsetzen zu können.
2. Die Eigentumsverhältnisse der
Bestandsliegenschaften bleiben unverändert.
3. Künftige Investitionsbedarfe,
insbesondere die grundhafte Sanierung, sowie An-, Aus- und Neubau werden von
der Samtgemeinde Oderwald getragen. Die Geltendmachung von
Investitionszuwendungen und Fördermitteln bleibt hiervon unberührt. Die
Nettoabschreibungen werden in der jährlich geänderten Festsetzung der
Samtgemeindeumlage erfolgen.
4. Die „Betreuung“ der Einrichtungen durch
die Bürgermeister/Gemeindearbeiter vor Ort ist weiterhin ausdrücklich
gewünscht. Die Kostenübernahme wie z.B. Kleinstreparaturen sowie Aufwendungen
für Pflege und Unterhaltung der Liegenschaft und Außenanlagen erfolgt auf dem
Wege internen Leistungsverrechnung. Zukünftig sollen alle Betriebskosten bei
der Samtgemeinde Oderwald abgebildet werden.
5. Mit der Aufgabenübertragung soll die
Finanzierung der Sach- und Personalkosten aus dem laufenden Betrieb der
Kindertagesstätten im Wege eines dynamischen Prozesses beginnend ab dem
Haushaltsjahr 2024 mit einem Berechnungsverfahren mit anfänglichem Ansatz von
25 % nach Steuerkraft und 75 % nach Belegungszahlen der Kinder bis zum
Haushaltsjahr 2029 mit einem Ansatz von 50 % nach Steuerkraft und 50 % nach
Belegungszahl der Kinder erfolgen. Auf die der Verwaltungsvorlage beiliegende
Datei wird insoweit Bezug genommen. Auf Basis des vorläufigen
Rechnungsergebnisses aus 2022 ergeben sich demnach Mehr- bzw. Minderbelastungen
[Mehrbelastungen (rot) bzw. Minderaufwendungen
(schwarz)] für den Zeitraum 2024 bis 2028 für die Gemeinden:
Börßum:
136.675 Euro
Cramme: 99.750 Euro
Dorstadt:
26.425 Euro
Flöthe:
39.725 Euro
Heiningen: 45.150 Euro
Ohrum: 68.775
Euro
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten,
folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Gemeinde Flöthe überträgt, die vom Landkreis Wolfenbüttel für
den örtlichen Bereich der Gemeinde übernommene Aufgabe der Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe und Kindergarten) nach dem SGB VIII
und den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften gem. § 98 NKomVG auf
die Samtgemeinde Oderwald
·
Die
Übertragung erfolgt vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung der
übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: