Betreff
Aufgabenübertragung "Kindertagesstättenrecht" auf die Samtgemeinde Oderwald.
Vorlage
F-XIX/046/2023
Art
Beschlussvorlage Flöthe

Sachverhalt:

Mit der Drucksache Nr.: F-XIX/028/2022 wurde dem Rat der Gemeinde Flöthe empfohlen, die Aufgabe „Kindertagesstättenrecht gem. § 98 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auf die Samtgemeinde Oderwald zu übertragen. Das seinerzeit verwaltungsseitig vorgeschlagene Konzept hat zunächst keine Einstimmigkeit innerhalb des Samtgemeindegebietes hervorrufen können.

 

Diese Aufgabenübertragung war und ist jedoch stets mit der Erwartung verbunden gewesen, dass ein organisatorischer und finanzieller Rahmen innerhalb des Samtgemeindeverbundes geschaffen werden muss, der von den Mitgliedsgemeinden Börßum, Cramme, Dorstadt, Flöthe, Heiningen, Ohrum und der Samtgemeinde Oderwald gleichermaßen mitgetragen wird. Hierzu haben in dem letzten Dreivierteljahr intensive Gespräche auf der Ebene der Bürgermeister, in den Gemeinderäten, interfraktionell auf Fraktions- und Gruppenebene stattgefunden. Vor diesem Hintergrund wird den Räten der Mitgliedsgemeinden und dem Rat der Samtgemeinde Oderwald nunmehr die Aufgabenübertragung „Kindertagesstättenrecht“ unter folgenden Rahmenbedingungen empfohlen:

 

1.      Der Auflösungsbeschluss des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald soll zum 01.01.2024 herbeigeführt werden, um die Aufgabenübertragung auf die Samtgemeinde Oderwald zum vorgenannten Termin de facto umsetzen zu können.

2.      Die Eigentumsverhältnisse der Bestandsliegenschaften bleiben unverändert.

3.      Künftige Investitionsbedarfe, insbesondere die grundhafte Sanierung, sowie An-, Aus- und Neubau werden von der Samtgemeinde Oderwald getragen. Die Geltendmachung von Investitionszuwendungen und Fördermitteln bleibt hiervon unberührt. Die Nettoabschreibungen werden in der jährlich geänderten Festsetzung der Samtgemeindeumlage erfolgen.

4.      Die „Betreuung“ der Einrichtungen durch die Bürgermeister/Gemeindearbeiter vor Ort ist weiterhin ausdrücklich gewünscht. Die Kostenübernahme wie z.B. Kleinstreparaturen sowie Aufwendungen für Pflege und Unterhaltung der Liegenschaft und Außenanlagen erfolgt auf dem Wege internen Leistungsverrechnung. Zukünftig sollen alle Betriebskosten bei der Samtgemeinde Oderwald abgebildet werden.

5.      Mit der Aufgabenübertragung soll die Finanzierung der Sach- und Personalkosten aus dem laufenden Betrieb der Kindertagesstätten im Wege eines dynamischen Prozesses beginnend ab dem Haushaltsjahr 2024 mit einem Berechnungsverfahren mit anfänglichem Ansatz von 25 % nach Steuerkraft und 75 % nach Belegungszahlen der Kinder bis zum Haushaltsjahr 2029 mit einem Ansatz von 50 % nach Steuerkraft und 50 % nach Belegungszahl der Kinder erfolgen. Auf die der Verwaltungsvorlage beiliegende Datei wird insoweit Bezug genommen. Auf Basis des vorläufigen Rechnungsergebnisses aus 2022 ergeben sich demnach Mehr- bzw. Minderbelastungen [Mehrbelastungen (rot) bzw. Minderaufwendungen (schwarz)] für den Zeitraum 2024 bis 2028 für die Gemeinden:

 

Börßum:               136.675 Euro

Cramme:            99.750 Euro

Dorstadt:              26.425 Euro

Flöthe:                 39.725 Euro

Heiningen:           45.150 Euro

Ohrum:                68.775 Euro

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die Gemeinde Flöthe überträgt, die vom Landkreis Wolfenbüttel für den örtlichen Bereich der Gemeinde übernommene Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe und Kindergarten) nach dem SGB VIII und den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften gem. § 98 NKomVG auf die Samtgemeinde Oderwald

·         Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung der übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                                                                         

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: