Sachverhalt:
Mit Schriftsatz vom 09.06.2023 hat die UWG Fraktion den o. g. Antrag eingereicht.
Hinweis der Verwaltung:
Es besteht grundsätzlich keine allgemeine Pflicht zur Überprüfung der „allgemeinen Verkehrssicherungs-/Betreiberpflicht“.
Daher muss zwingend eine Konkretisierung der einzelnen Sicherheitsprüfungsleistungen (z.B. Fußbodenbeschaffenheit in Bezug auf eine bestimmte Eigenschaft, baulicher Brandschutz, Elektrotechnik, technische Gebäudeausrüstung usw.) erfolgen.
Der Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) würde nur eine Prüfung im Zusammenhang mit „Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit“ anbieten. Eine Bodenbelagsprüfung ist hierbei ggf. auch möglich aber aktuell nicht sichergestellt.
Beschlussvorschlag siehe
Antrag:
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: