Betreff
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur - Ersatzneubau Sportheim Börßum.
Vorlage
B-XIX/070/2023
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Mit Datum vom 19.06.2023 hat das Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, den Startschuss für die Förderrunde 2023 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) gegeben.

 

Für die energetische Sanierung dieser Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen Bundesmittel in Höhe von insgesamt 400 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Gefördert werden erneut überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.

 

Der Rat der Gemeinde Börßum hatte sich bereits in seiner Sitzung vom 19.09.2022 dafür ausgesprochen, für die Förderrunde 2022 einen Antrag für den Ersatzneubau „Haus des Sports“ zu stellen. Hierbei ist anzumerken, dass Bestandsgebäude grundsätzlich zu erhalten wären und Ersatzneubauten nur in Ausnahmefällen förderfähig wären. Diese wären aber dann förderfähig, wenn dies im Vergleich zur Sanierung die nachweislich deutlich wirtschaftlichere und mit Blick auf den Klimaschutz effektivere Variante ist.

 

Mit Bescheid vom 16.03.2023 wurde das Projektvorhaben für die Förderrunde 2022 zunächst abgelehnt. Auf der Grundlage des vom Planungsbüro Urbisch unter Beteiligung der Vertreter des ESV Achim-Börßum e.V. seinerzeit entwickelten Projektantrages, soll eine Modifizierung des Projektantrages mit entsprechender Anpassung der Kostenstrukturen vorgenommen werden.

 

Projekte für die Sanierung von Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur mit dem Schwerpunkt auf Sportstätten können bis zum 15. September 2023 für eine Förderung beantragt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Für die Förderrunde 2023 wird ein Antrag über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für den Ersatzbau eines Sportheimes auf der Sportanlage im Ortsteil Börßum gestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: