Der Rat der Gemeinde Börßum hat auf seiner Sitzung am
19.09.2022 beschlossen, dass für die Maßnahmen „Straßensanierung Schlesierweg
Börßum“, „Neugestaltung Außenanlage Dorfgemeinschaftshaus und
Kirchhof/Wegeführung Kirche im Ortsteil Bornum“ sowie „Neugestaltung
Lindenplatz im Ortsteil Bornum“ ein Antrag im Dorfentwicklungsprogramm der
Samtgemeinde Oderwald beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
gestellt werden.
Alle drei Maßnahmen wurden mit Bescheiden vom 18.04.2023 von
der Förderbehörde abgelehnt.
Als Begründung wurde angegeben, dass alle beantragten
Vorhaben nach der ZILE-Richtlinie nach einem einheitlichen Schema bewertet und
eingestuft werden, um eine Vergleichbarkeit der Anträge zu ermöglichen.
Über ein Punktesystem werden die Kriterien bewertet und
anhand der Gesamtpunktzahl einzelne Vorhaben priorisiert, wodurch das
Landesinteresse an der Förderung der Maßnahme festgestellt, gewichtet und
dokumentiert wird.
Die eingereichten Vorhaben der Gemeinde Börßum haben den erforderlichen
Schwellenwert in der Einstufung nach dem Bewertungsschema nicht erreicht.
Nach Angaben des Planungsbüros des Dorfentwicklungsplaners
der Samtgemeinde Oderwald wird die Richtlinie dahingeändert geändert, dass der
Verkehrssicherungsaspekt bei Straßen zukünftig eine Bepunktung erhält, so dass
dieses der Straßenmaßnahme Schlesierweg zugutekommen könnte.
Der Rat der Gemeinde Börßum wird mit dieser Vorlage darüber
informiert, dass die abgelehnten Anträge durch das Planungsbüro Warnecke,
Braunschweig, überarbeitet werden – der Ursprung aber erhalten bleibt – und
nochmals zum Antragsstichtag 30.09.2023 beim Amt für regionale
Landesentwicklung Braunschweig eingereicht werden.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: