Betreff
Sanierung des Gehweges in der "Alten Dorfstraße" im Ortsteil Achim.
Vorlage
B-XIX/074/2023
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Bereits bei der Aufstellung des Dorfentwicklungsplanes der Samtgemeinde Oderwald im Jahr 2018 hat man sich die „Alte Dorfstraße“ im Ortsteil Achim angesehen und diese in die Prioritätenliste mit aufgenommen.

 

Die „Erneuerung des Straßenraumes Alte Dorfstraße in Achim“ war damals als Startprojekt der Gemeinde Börßum im Dorfentwicklungsprogramm vorgesehen.

 

Erste Planungen im darauffolgenden Jahr wurden dem Rat der Gemeinde Börßum auf seiner Sitzung am 19.08.2019 durch das Ing.-Büro Damer und Partner, Goslar, vorgestellt und zunächst Abstand von weiteren Planungen bzw. auch der Antragsstellung beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig genommen.

 

Mittlerweile wurden weitere Überlegungen getroffen nur den Gehwegbereich zu sanieren.

 

Mittel wurden hierfür im Haushalt 2023 der Gemeinde Börßum in Höhe von 65.000,00 € aufgenommen.

 

Nach einer Ortsbesichtigung im März 2023 und der weiteren Planung und Erfassung durch das Ingenieurbüro Damer und Partner, Goslar, wurde nunmehr eine detaillierte Kostenschätzung und Vorplanung vorgenommen.

 

Diese beinhaltet die Gehwegerneuerung in zwei Bauabschnitten mit einem Oberflächenaufbruch und Erneuerung des Straßenbelages mit Pflastersteinen und Borden.

 

Eine Baugrund- und Schadstoffuntersuchung hat stattgefunden und wurde in der Planung berücksichtigt.

 

Ebenso wurde bei der Ortsbesichtigung der Ausbauumfang für die Vorplanung festgelegt und ist in einem Lageplan aufgeführt.

 

Sollte die Sanierung beschlossen werden, sind weitere Mittel über den 1. Nachtragshaushalt 2023 der Gemeinde Börßum bereitzustellen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

·         Einer Sanierung des Gehweges in der „Alten Dorfstraße“ im Ortsteil Achim wird zugestimmt.

·         Der Bürgermeister und der Gemeindedirektor bzw. deren Stellvertreter werden ermächtigt alle weiteren Verfahrensschritte, die für eine Ausschreibung erforderlich sind, umzusetzen

·         Mit dem Ing.-Büro Damer und Partner, Goslar, wird ein entsprechender Ing.-Vertrag für die Planungen und Umsetzungen geschlossen.

·         Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Prüfung und Zustimmung der Kommunalaufsicht des Landkreises Wolfenbüttel hinsichtlich des Kreditrahmens.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                                                                          65.000,00 €

Mittel stehen zur Verfügung:      ja

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: